Kurz erklärt: Wohn-Riester

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 28. Juli 2018

Wohn-Riester

Um die Riester-Rente ist es zuletzt etwas still geworden. Doch diese Form der staatlich unterstützten Privatvorsorge fürs Alter hat viele attraktive Formen – etwa das Wohn-Riester.

Das Wohn-Riester ist eine spezielle Form des Riester-Sparens und wird auch Eigenheimrente genannt. Sie feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen. Der Gedanke dahinter: Der Sparer soll im Alter in einer eigenen Immobilie wohnen, also keine Miete mehr zahlen. Um dieses Ziel schneller und günstiger zu erreichen, erhält er eine staatliche Unterstützung in Form von Zulagen oder Steuererleichterungen. Dazu müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten:

  • Gefördert werden die Anschaffung oder der Bau von Haus oder Wohnung sowie der Erwerb von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft.
  • Der Sparer muss die Immobilie selbst nutzen.
  • Er muss jährlich einen Mindestbetrag leisten oder, bei einer Finanzierung, tilgen.
  • Wohn-Riester richtet sich grundsätzlich an Menschen, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, aber auch an Beamte oder Berufssoldaten.

Attraktive Zuschüsse

Sind die Voraussetzungen erfüllt, gibt es seit diesem Jahr einen staatlichen Zuschuss von 175 Euro für den Förderberechtigten sowie 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind und 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind, das noch Kindergeld erhält. Sparer unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Starter-Bonus von 200 Euro jährlich.

Der Wohn-Riester-Sparer kann außerdem die Tilgungszahlungen seines Darlehens bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen. Im Gegenzug muss der Sparer einen Teil davon im Alter nachversteuern.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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