Wildunfall: So reagieren Sie richtig
Besonders im Oktober und November kommt es oft zu Zusammenstößen mit Wildtieren – zumindest auf dem Land. Die Kfz-Versicherung zahlt jedoch nicht immer. Lesen Sie hier, wie Sie einen Wildunfall vermeiden und wie Sie richtig handeln, wenn es trotzdem passiert.
Es passiert häufig in der Dunkelheit und eher im Herbst und im Winter: Wildtiere überqueren die Straße, Sie sehen sie zu spät und können nicht mehr bremsen, es kommt zum Zusammenstoß. Ein solcher Unfall mit einem Wildschwein oder einem Reh ist gefährlich – und macht jede Menge Ärger. Denn Sie dürfen nach einem Wildunfall nicht einfach weiterfahren, sondern müssen sich um das Tier kümmern.
Wie Sie einen Wildunfall vermeiden
Um einen Zusammenstoß mit einem Reh, einem Wildschwein oder Fasan zu vermeiden, sollten Sie sofort den Fuß vom Gas nehmen und bremsbereit weiterfahren, wenn Sie Schilder sehen, die vor einem Wildwechsel warnen. Besonders in den dunklen Tagesstunden und in der Nacht, also vom frühen Abend bis zum frühen Morgen, sollte man auf der Hut sein. Neue Straßen sind außerdem gefährlich, denn die Tiere wissen nicht, dass durch ihr ehemaliges Revier jetzt Autos fahren.
Sollten Sie ein Wildtier sehen, bremsen Sie, blenden Sie ab und hupen Sie. Immer daran denken: Die Tiere sind selten allein unterwegs. Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist, sollten Sie das Lenkrad festhalten, geradeaus fahren, bremsen – und höchstens ganz vorsichtig ausweichen. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Autofahrer versucht, einem Tier auszuweichen, dabei aber gegen einen Baum fährt.
Nach dem Zusammenstoß: Unfallstelle sichern
Wie bei jedem Unfall gilt auch nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, dass zuerst die Unfallstelle gesichert werden muss. Also: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Das Tier müssen Sie an den Straßenrand schaffen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Achtung: Weil ein Wildtier auch Tollwut haben könnte, sollte man es nie ohne Handschuhe anfassen. Keine gute Idee wäre, das Wild in den Kofferraum zu packen und weiterzufahren. So würde man sich der Wilderei schuldig machen. Ist das Tier nicht tot, sondern möglicherweise verletzt in den Wald gelaufen, sollten Sie sich seine Fluchtrichtung merken.
Nachdem die Unfallstelle gesichert ist, rufen Sie die Polizei. Sie verweist möglicherweise an den Jagdpächter. Er wird das tote Tier entsorgen oder das verletzte Tier im Wald suchen. Wichtig: Für die Kfz-Versicherung benötigen Sie eine Bestätigung des Wildunfalls von der Polizei oder dem Jagdpächter. Außerdem sollten Sie Fotos von dem Tier oder zumindest vom Schaden am Auto machen.
Wann die Versicherung nach einem Wildunfall zahlt
Sie haben eine Vollkaskoversicherung? Dann zahlt die Versicherung nach einem Wildunfall. Aber: Falls Sie eine hohe Selbstbeteiligung haben, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie einen vielleicht kleinen Schaden melden. Denn dadurch wird sich Ihre Versicherungsprämie erhöhen.
Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben, kommt es auf das Alter Ihres Vertrags beziehungsweise den Tarif an: Finden Sie den Begriff „Haarwild“ in Ihrem Vertrag, zahlt die Versicherung beim Zusammenstoß mit einem Fasan nicht zwingend. Dieser ist schließlich kein Haar-, sondern Federwild. Falls der Vogel aber in die Windschutzscheibe geflogen ist, wird die Versicherung in der Regel doch zahlen, denn ein Glasbruchschaden ist üblicherweise abgesichert.
In neueren Verträgen oder Komforttarifen ist die Rede von „Wirbeltieren“. Damit sind sowohl Unfälle mit Wild- als auch mit Federtieren versichert – und sogar Zusammenstöße mit Pferden oder Kühen, die im Gegensatz zu den Wildtieren Haus- und Nutztiere sind.
Tipp: Besonders wenn Sie im ländlichen Raum leben oder mit dem Wagen häufig auf Autobahnen oder Landstraßen außerhalb städtischer Gebiete unterwegs sind, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung überprüfen. Ihr Sparkassenberater ist Ihnen dabei gerne behilflich.
Der Bund der Versicherten hat dieses Thema ausführlich auf seiner Internetseite beschrieben. Auch der ADAC hat Tipps für das richtige Verhalten nach einem Wildunfall.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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