Was sich nach einer Heirat ändert

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 3. Mai 2018

Heirat

Bürokratie: Unsere Übersicht zeigt, was Sie auf dem Schirm haben müssen.

Mit dem Termin im Standesamt ändert sich nicht nur der Familienstand. Eine Heirat bringt auch viel Bürokratie mit sich.

Die wichtigsten Punkte finden Sie hier im Überblick:

Einwohnermeldeamt

Bei Namensänderung brauchen Sie einen neuen Personalausweis. Dasselbe gilt für den Reisepass.

Sparkasse

Sollte sich Ihr Nachname ändern, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde ein. Dann wird Ihr Konto auf den neuen Namen umgeschrieben. Die neue Sparkassenkarte erhalten Sie im Anschluss. Entscheiden Sie sich für getrennte Konten, sollten Sie sich gegenseitig Zugriffsberechtigungen (Kontovollmachten) einräumen. Nur so kann Ihr Partner im Unglücksfall auf Ihr Konto zugreifen – und umgekehrt. Bei einer Zusammenlegung beider Konten veranlassen Sie die Änderung Ihres Freistellungsauftrags.

Bausparen (LBS)

Bestehende Verträge sind ebenfalls von der Namensänderung betroffen und müssen geändert werden.

Kredite

  • Vor der Hochzeit:
    Sobald ein Kredit abgeschlossen wird, gelten die im Vertrag festgelegten Konditionen (Zinssatz und Tilgungsrate) verbindlich. Und zwar über die gesamte Laufzeit – auch wenn der Kreditnehmer heiratet.
    Hat einer der beiden Ehepartner vor der Hochzeit einen Kredit aufgenommen, ist er auch danach weiterhin allein für die Abzahlung verantwortlich.
    Ähnlich sieht es aus, wenn die neu Verheirateten vor ihrer Hochzeit gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben: An dem Vertrag und seinen Konditionen ändert sich nichts – außer eventuell dem Namen.
    Beide sind weiterhin für die Zahlung der Raten verantwortlich. Sollte einer von beiden nicht zahlen können, ist der andere haftbar.
  • Nach der Hochzeit:
    Erfolgt mit der Heirat eine Namensänderung, müssen die Ehepartner ihr Kreditinstitut darüber informieren. Ein formloses Anschreiben mit Kopie der Heiratsurkunde beziehungsweise des neuen Personalausweises reicht schon.
    Möchte man nach der Heirat einen Kredit aufnehmen, bestehen viele Kreditinstitute darauf, dass beide Ehepartner Kreditnehmer werden. Denn: So sind auch beide haftbar, falls es zu einem Zahlungsausfall kommt.
    Einen Kredit als Einzelperson zu bekommen, ist oft nur noch dann möglich, wenn man mit seinem Einkommen tatsächlich die ganze Familie finanzieren kann – inklusive der monatlichen Rate.
    Diese Vergabepraxis hat einen Vorteil: Verdient das Paar zwei Einkommen, wächst entsprechend das monatliche Haushaltseinkommen. Das wirkt sich positiv auf Bonität und Scoring aus – der Zinssatz schrumpft.

Versicherungen

Ändern Sie Ihre Versicherungspolicen und kündigen Sie gegebenenfalls doppelte. Bei Lebensversicherungen liegt es nahe, sich gegenseitig als Begünstigte einzutragen. Die Absicherung sollte sich mindestens auf die Höhe bestehender Kreditverpflichtungen belaufen.

Krankenkasse

Im Fall einer Namensänderung geben Sie auch Ihrer Krankenkasse Bescheid. Denn dann erhalten Sie eine neue Versicherungskarte.

Finanzamt

Wenn sich der Familienstand ändert, kommt gegebenenfalls eine neue Lohnsteuerklasse in Betracht. Grundsätzlich übermitteln die Meldebehörden den geänderten Familienstand am Tag der Eheschließung automatisch an die Finanzverwaltung. Die vorbelegte Steuerklassen-Kombination ist IV/IV, wenn beide Ehepartner im Inland wohnen.
Tätig werden müssen Sie aber nur, wenn Sie statt der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV eine abweichende Steuerklasse (III) beziehungsweise Steuerklassenkombination (III/V oder IV/IV mit Faktor) wünschen.

Lebenspartnerschaft

Eine automatische Bildung der Steuerklassen beziehungsweise Steuerklassenkombinationen ist für Lebenspartner zurzeit noch nicht möglich. Hierfür müssen die Lebenspartner beim Finanzamt einen Antrag stellen.

KFZ-Meldestelle

Von der Namensänderung betroffen sind neben dem Führerschein auch der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief.

Sonstiges

Meldung bei der Einzugszentrale für Rundfunkgebühren GEZ, Kindergeldkasse, beim Vermieter und sonstigen Dienstleistern.

Heirat

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