Warum kinderlose Paare ein Testament aufsetzen sollten
Hat ein Paar keine Kinder, sollte es auf jeden Fall die Erbfolge mit einem Testament regeln. Sonst können die Konsequenzen schwerwiegend sein.
Paare, die keine Kinder haben, denken oft, sie müssten sich nicht um die Erbfolge kümmern. Das Gegenteil ist aber der Fall. Denn stirbt einer der beiden Partner, erbt nicht automatisch der andere alles. Vielmehr kommen dann die Erben zweiter und dritter Ordnung ins Spiel. Das sind zunächst die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Und falls es die nicht gibt, sind es Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Großeltern erben, ist zwar aufgrund des Altersunterschieds häufig gering, aber die anderen Konstellationen sind durchaus möglich. Zum Beispiel dann, wenn die Eltern noch sehr jung waren, als ihr Nachwuchs geboren wurde, und der Sohn oder die Tochter beispielsweise früh bei einem Autounfall stirbt.
Was passiert in diesem Fall?
Stirbt ein Partner, bekommt der Überlebende der Viertel des Erbes – wenn das Paar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Ein Viertel geht in diesem Fall an die anderen Verwandten. Lebte das Paar in einem anderen Güterstand, ist der Anteil übrigens geringer. Im Zweifelsfall kann das bedeuten, dass der hinterbliebene Partner die einst gemeinsame Immobilie verkaufen muss, um die Eltern oder andere Angehörige des verstorbenen Partners auszuzahlen.
Natürlich können die Angehörigen auf ihren Erbteil verzichten. Allerdings gibt es Situationen, in denen das gar nicht in ihrer Befugnis liegt. Beispiel: Es lebt nur noch ein Elternteil. Dieser ist dement und wohnt im Heim. Falls das verstorbene Kind der gesetzliche Betreuer war, bekommt der Elternteil jetzt möglicherweise einen Betreuer vom Amt zugeteilt. Der wiederum muss den Erbanspruch geltend machen, denn mit diesem Geld können eventuell die Unterbringungskosten bezahlt werden.
Absicherung mit Testament
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten kinderlose Paare mit einem Testament vorsorgen. Das kann jeder einzeln aufsetzen. Im Testament muss dann klar ersichtlich sein, dass der Partner Alleinerbe sein soll. Das Paar kann auch ein gemeinsames Testament verfassen, in dem es sich gegenseitig als Alleinerben einsetzt. Oder es kann einen Erbvertrag aufsetzen. Im Falle eines solchen Testaments können andere berechtigte Erben dann nur ihren Pflichtteil geltend machen.
Egal wofür Sie sich entscheiden: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, denn das Thema ist komplex. Mehr Informationen gibt es in einer Broschüre des Bundesjustizministeriums, dort unter Publikationen suchen.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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