Versicherungen: Welche zahlt beim Schlüsselverlust?

Versicherungen: Welche zahlt beim Schlüsselverlust?

 

Wer kennt das nicht, das hektische Suchen nach dem Haustür- oder Wohnungsschlüssel? Meist findet er sich wieder ein – doch was gilt, wenn der Schlüssel verloren ist? Und wer trägt die Kosten?

Egal, ob der Schlüssel verlegt, verloren oder gestohlen wurde – der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über den Verlust des Schlüssels informieren. Dieser entscheidet dann über den möglichen Austausch der Schlösser.

Ob der Mieter für den Verlust zahlen muss, hängt von den Umständen ab:

  1. Der Mieter ist verantwortlich für den Schlüsselverlust.
  2. Durch den Verlust entsteht Missbrauchsgefahr.
  3. Die Schließanlage muss ausgetauscht werden.

Das Verschulden des Mieters greift auch dann, wenn er lediglich leichtsinnig war. Dazu zählt beispielsweise auch ein Einbruch in ein Auto, in dem die Schlüssel lagen. Die Zahlung wird allerdings erst dann fällig, wenn die neue Schließanlage wirklich eingebaut wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 205/13).

Ob ein Schlossaustausch notwendig ist, hängt auch von den Umständen des Verlusts ab. Wenn beispielsweise ein Schlüssel während eines Ausflugs oder einer Reise von einem Schiff ins Meer fällt, darf man davon ausgehen, dass diesen niemand mehr findet und ohne die dazugehörige Adresse keine Gefahr besteht. Ganz anders sieht es aus, wenn ein Dieb die komplette Handtasche stiehlt, in der sich neben dem Schlüssel auch der Personalausweis mit der Adresse befand.

Wann die Hausratversicherung einspringt

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Schlüsselverlust durch die Hausratversicherung abgedeckt. Diese ersetzt die Kosten für Schlossänderungen in der Regel allerdings nur, sofern der Schlüssel durch einen versicherten Schaden abhandengekommen ist. Das ist entweder bei Einbruch oder Raub der Fall, aber auch, wenn Fremde bei einer Überschwemmung geholfen haben, die Möbel aus dem Haus zu tragen, und dabei der Schlüssel verschwunden ist.

Wie die private Haftpflichtversicherung hilft

In Mehrfamilienhäusern ist es inzwischen üblich, dass ein Mieter für Haus- und Wohnungstür nur noch einen Schlüssel braucht und trotzdem sicher sein kann, dass außer ihm niemand in seine Wohnung kommt. Die jeweiligen Schlüssel der einzelnen Mietparteien unterscheiden sich minimal; nur die Haustür lässt sich mit jedem öffnen. Aber genau diese beiden Punkte machen die Sache teuer. Denn wenn ein Schlüssel eines Mieters weg ist, muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden und alle Mieter bekommen neue Schlüssel. Das kann schnell mehrere Tausend Euro kosten.

Eine private Haftpflichtversicherung kann den Mieter bei Verlust schützen. Aber Vorsicht: Nicht immer ist das Risiko des Schlüsselverlusts mitversichert. Im Kleingedruckten steht, ob und in welcher Höhe ein Schlüsselverlust abgedeckt ist. Oftmals bieten die Versicherer eine spezielle Schlüsselversicherung als zusätzlichen Baustein zur Haftpflichtversicherung an.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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