Autounfall im Ausland: Darauf müssen Sie achten

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 28. Juni 2018

Autounfall

Wenn es kracht, ist das immer ärgerlich. Im Urlaub nervt ein Autounfall besonders, trübt er doch die schönsten Wochen des Jahres. Doch auch diese unangenehme Situation können Sie souverän meistern.

Bevor Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, sollten Sie sich genau über die dortigen Bestimmungen informieren. Wie sind die Verkehrsregeln? Was müssen Sie mit sich führen? Wie sollen Sie sich bei einem Unfall verhalten? Besorgen Sie sich beim ADAC den Europäischen Unfallbericht und bei Ihrer Autoversicherung die Grüne Versicherungskarte.

Sicherheit an erster Stelle

Doch auch die beste Vorbereitung schützt nicht vor dem Ernstfall: Sie kurven durch die engen Straßen Ihres Urlaubsorts und suchen die Ferienwohnung, in der Sie die nächsten Wochen entspannen wollen. Da kracht’s. Zunächst müssen Sie Ihre Mitfahrer in Sicherheit bringen und die Unfallstelle sichern: Stellen Sie die Warnblinkanlage an und bauen Sie das Warndreieck auf. Tragen Sie dabei die Sicherheitsweste.

Tauschen Sie Namen und Anschrift mit dem Unfallgegner aus. Notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. Im Europäischen Unfallbericht werden alle relevanten Daten abgefragt. Füllen Sie ihn zusammen mit dem Unfallgegner aus. In manchen Ländern stehen Informationen zur Haftpflicht übrigens auf einer Plakette an der Windschutzscheibe, zum Beispiel in Italien.

Denken Sie an Zeugen

Dokumentieren Sie, was passiert ist: Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Fahrzeuge, denken Sie auch an die Bremsspuren. Falls Zeugen vor Ort sind, mit denen Sie sich verständigen können, notieren Sie deren Aussagen und Anschriften.

Wann müssen Sie die Polizei rufen?

  • Wenn jemand verletzt ist.
  • Wenn der Schaden an den Autos groß ist.
  • Wenn es Probleme mit Ihrem Unfallgegner gibt.
  • Wenn er keinen Versicherungsnachweis hat.
  • Wenn der Verursacher Unfallflucht begeht.

Ist die Polizei vor Ort, dann bitten Sie die Beamten um ein Unfallprotokoll. In Frankreich und einigen anderen Ländern ist die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen, in anderen Ländern wiederum muss sie bei jedem Sachschaden gerufen werden. Informieren Sie sich vor der Reise, was im Urlaubsland gilt. Verletzungen sollten von der Polizei protokolliert werden. Suchen Sie einen Arzt vor Ort auf, der Ihnen die Verletzung attestiert, damit Sie später Schmerzensgeldansprüche geltend machen können.

So kommen Sie an Ihr Geld

Kracht es in einem EU-Land, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Wenden Sie sich an den kostenlosen Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, Telefon: 0800 25 02 600. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.

In jedem Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. So werden Ausgaben für Anwalt und Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln. Möglicherweise ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Diese übernimmt in der Regel die Kosten.

Am besten jedoch bleiben Sie unfallfrei – dann können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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