Teuer oder zeitaufwendig: Grabpflege muss gemacht werden

Teuer oder zeitaufwendig: Grabpflege muss gemacht werden

 

Eigentlich ist ein Todesfall emotional schon schlimm genug. Hinzu kommen jedoch viel Bürokratie, eventuell ein Erbschaftsstreit und möglicherweise Auseinandersetzungen mit dem Friedhof wegen der Grabgestaltung. Lesen Sie, was Sie tun können, wenn Sie das Grab nicht selbst pflegen wollen.

Mit dem Tod eines Angehörigen geht jede Menge Bürokratie einher. Angefangen bei Versicherungen, die gekündigt werden müssen, über einen Hausstand, der aufgelöst werden muss, bis hin zur letzten Ruhestätte. Denn jeder Friedhof hat seine eigene Friedhofsordnung. Manche Regelungen sind nicht immer nachzuvollziehen: So sind manchmal polierte Steine nicht erwünscht oder der Grabstein darf nur eine bestimmte Höhe haben, die wiederum in Relation zu Länge und Breite des Grabs gesetzt wird. Manchmal sind auch Kosenamen auf den Steinen verboten oder Umrandungen der Grabstelle.

Stehen in einem größeren Ort mehrere Friedhöfe zur Auswahl, sollte man zum einen auf die Friedhofsordnung achten, zum anderen auf die Entfernung zur eigenen Wohnung. Denn je älter man selbst wird, umso beschwerlicher wird es, zu einem weit entfernten Friedhof zu gelangen.

Tipp: Wer mehrere Hundert Kilometer entfernt wohnt, sollte für seine Verstorbenen eine Bestattungsform wählen, die eine minimale Grabpflege mit sich bringt. Das kann die Bestattung in einem Friedwald sein, eine anonyme Bestattung oder eine Stätte in einem von Friedhofsgärtnern gepflegten Grabfeld.

Wer ist für das Grab verantwortlich?

Wer sich für ein Grab entscheidet, das bepflanzt werden soll, ist dafür auch verantwortlich. Das heißt: Sie müssen Unkraut zupfen, ab und zu neue Blumen pflanzen und regelmäßig gießen. Falls ein Grab verwahrlost, kann die Friedhofsverwaltung einen Gärtner beauftragen. Die Rechnung bekommen dann Sie.

Friedhofsverwaltungen schließen in der Regel mit einem Hinterbliebenen einen Nutzungsvertrag ab. Stirbt also die Mutter, können zwar der Vater und die Kinder Erben sein, aber nur einer der Hinterbliebenen steht im Vertrag und bekommt die Rechnungen.

Gärtnerei beauftragen

Wer keine Zeit für Grabpflege hat, zu gebrechlich ist oder zu weit weg wohnt, kann eine Gärtnerei beauftragen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Jahresvertrag: Bei Abschluss legt man fest, wie oft das Grab neu bepflanzt werden oder ob es speziellen Schmuck an Festtagen geben soll. Die Gebühr zahlt man jährlich oder halbjährlich. Pro Monat muss man mit etwa 10 bis 15 Euro rechnen. Der Vertrag erneuert sich immer wieder, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.
  • Die Dauergrabpflege: Man zahlt im Voraus die gesamte Summe für die verbleibende Liegezeit an eine Treuhandgesellschaft. Sie bezahlt den Friedhofsgärtner und kontrolliert, ob dieser seine Aufgabe erfüllt. Bei einer Ruhezeit von 20 Jahren kommt man auf eine mittlere bis hohe vierstellige Summe. Hinzu kommt eine Abschlussgebühr. Preissteigerungen beim Gärtnerlohn oder den Pflanzenpreisen versuchen die Treuhandgesellschaften über die Erträge aus der Geldanlage auszugleichen. Geht das nicht, dürfen sie in der Regel den Service kürzen – also weniger machen oder günstigere Pflanzen auswählen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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Kommentare


Sandra Geier schreibt am 11.11.2021 um 16:31 Uhr:

Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Grabpflege. Gut zu wissen, dass man dabei aus zwei Verträgen wählen kann, also dem Jahresvertrag und dem Dauervertrag über 20 Jahre. Ich werde, denke ich, den Dauervertrag nehmen und die Kosten dafür schon zu Lebzeiten begleichen.


Kyra schreibt am 27.07.2022 um 13:51 Uhr:

Mir persönlich gefällt der detaillierte Beitrag sehr. Ich habe mir beim Durchlesen schon einige Informationen über die Grabpflege aufgeschrieben. Vielen Dank für den erstklassigen Blog. https://blumen-wieting.de/friedhofsgaertnerei/grabpflege


Helmut Forster schreibt am 10.12.2022 um 21:03 Uhr:

Grüß Gott
unser Erzeuger ich nenne ihn so weill er 5 Kinder im Alter von 8-1 Jahr verließ
nach 55 Jahren wurden wir von Nachlassgericht bescheid wegen Erben keiner von uns will Erben.wir haben alle verzichtet wer Erbt muß das Grab pflegen. wir Wohnen 240 bis 1000 Km entfernd dazu komm er hatte nochmal Geheiratet
eine Frau mit 3 Kindern es kommt noch dazu in dem Grab meines Erzeugers
liegt seine Mutter seine Letzte Ehefrau und er wir wurden nicht gefragt zwegs der Beerdigung Ihre meinung würde ich gerne erfahren zur Info mein Mann ist 70 jahre und ich 68
Danke in vorraus


Antwort von s0028906 am 12.12.2022 um 11:05 Uhr:

Sehr geehrter Helmut Forster,
falls Ihnen unser Beitrag weitergeholfen hat, freuen wir uns sehr darüber.
Da Ihr Fall sehr persönlich ist, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen nach Möglichkeit an einen Spezialisten für Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen


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