Termin bei der Rentenversicherung – so bereiten Sie sich vor

Termin bei der Rentenversicherung – so bereiten Sie sich vor

 

Haben Sie schon Ihr Rentenkonto klären lassen? Es lohnt sich! Vereinbaren Sie einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung – und bringen Sie wichtige Unterlagen mit.

Wenn Sie als Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlen, steht Ihnen später eine Rente zu. Aber auch wer Kinder erzieht oder eine Berufsausbildung absolviert, bekommt dafür Rentenpunkte. Wenn Sie wissen wollen, ob die Deutsche Rentenversicherung alle nötigen Informationen von Ihnen hat, sollten Sie ihr Rentenkonto klären lassen.

Einen Termin können Sie ganz einfach auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Damit Ihr Berater oder Ihre Beraterin arbeiten kann, sollten Sie wichtige Unterlagen mitbringen, beispielsweise:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten, die in Ihrem Versicherungskonto noch nicht erfasst wurden
  • Geburtsnachweise für die Kinder
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, über Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Nachweise über Wehr- oder Zivildienst
  • Nachweise über Berufsausbildungen, zum Beispiel den Lehrvertrag, Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief
  • Versicherungskarten und sogenannte Aufrechnungsbescheinigungen, also Nachweise über die Beiträge, die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
  • falls Sie in Altersteilzeit arbeiten, den entsprechenden Vertrag
  • den letzten Versicherungsverlauf der Rentenversicherung

Ohne Nachweis wird nichts berücksichtigt

Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen – falls Sie diese haben oder anfordern können. Denn je länger die fehlenden Zeiten zurückliegen, desto schwieriger kann es werden, Nachweise zu erhalten. Arbeitgeber, Krankenkassen und Arbeitsagenturen müssen die Unterlagen nur für eine gewisse Zeit aufbewahren. Sind die Unterlagen erst einmal vernichtet, dann können Sie die fehlenden Zeiten eventuell nicht mehr nachweisen. Diese Zeiten können bei Ihrer Rente dann nicht berücksichtigt werden.

Der Berater oder die Beraterin der Deutschen Rentenversicherung rechnet für Sie beispielsweise auch aus, ob und wann Sie vorzeitig in Rente gehen könnten und mit welchen Abschlägen Sie dann rechnen müssen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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