Strom und Telefon in der Corona-Krise stunden
Über eine halbe Million Unternehmen haben seit Beginn der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet. Für die Arbeitnehmer bedeutet das Einkommenseinbußen. Wird das Geld knapp, können sie unter anderem die Ausgaben für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation stunden. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.
Eines hat die Bundesregierung schon früh klargestellt: Wer wegen der Corona-Krise finanziell in eine schwierige Situation kommen sollte, muss nicht befürchten, von der Grundversorgung abgeschnitten zu werden. Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet müssen Verbraucher auch dann bekommen, wenn sie die monatlichen Raten dafür nicht bezahlen können. Allerdings machen Verbraucherschützer darauf aufmerksam, dass man in diesem Fall trotzdem aktiv werden muss, denn einfach nicht zahlen – das geht nicht! Vielmehr müsse man sich mit Bezug auf sein Leistungsverweigerungsrecht schriftlich beim Versorger melden. Die Verbraucherzentrale hat dazu einen Musterbrief ins Netz gestellt.
Was man rund um die Stundung wissen muss
Die Stundung gilt nur für Verträge, die vor dem 8. März geschlossen wurden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Corona-Krise die finanziellen Probleme ausgelöst hat – beispielsweise, weil Sie jetzt arbeitslos oder in Kurzarbeit sind. Derzeit kann nur bis zum 30. Juni 2020 gestundet werden. Diese Regelung kann aber verlängert werden, „wenn zu erwarten ist, dass das soziale Leben und die Erwerbstätigkeit einer Vielzahl von Menschen durch die Pandemie auch danach in erheblichem Maße beeinträchtigt bleibt“. So steht es in einem entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Der Anbieter darf in der Zeit der Stundung den Vertrag weder kündigen noch Verzugszinsen verlangen. Später müssen die monatlichen Gebühren allerdings in voller Höhe gezahlt werden. Grundsätzlich können die Vertragspartner also ab dem 1. Juli 2020 die ausstehenden Beträge von Ihnen einfordern. Sollte der Zeitraum verlängert werden, können die Beträge zwar erst später verlangt werden, dadurch wächst aber auch der Ausgabenberg.
Ein Beispiel: Sie zahlen im Monat rund 60 Euro an Strom sowie etwa 50 Euro für Internet und Telefon. Dann sind das im Monat 110 Euro. Stunden Sie diese Beträge für diesen und den nächsten Monat, müssen Sie also ab Juli 220 Euro bezahlen. Sollte sich die Regelung verlängern, wächst der Schuldenberg mit jedem Monat um weitere 110 Euro an. Falls sich an Ihrer Einnahmesituation nichts ändert, wird diese Summe unter Umständen später im Jahr zu einem Problem für Sie werden.
Was Sie darum jetzt tun sollten
Sollten Sie durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sein, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sparen Sie. Dazu gehört auch, die Lebenshaltungskosten zu senken.
- Können Sie Sparraten zum Beispiel bei der Lebensversicherung aussetzen? Lassen Sie sich dazu beraten. Letztlich ist es jetzt sinnvoller, Schulden zu tilgen, als Geld zurückzulegen.
- Wenn Sie sehen, dass das Geld nur für einige Monate knapp wird, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Sparkassenberater suchen. Eventuell kann Ihr Dispo erhöht oder ein Überbrückungskredit angeboten werden.
- Ändert sich langfristig nichts an Ihrer Situation, sollten Sie die Schuldnerberatung kontaktieren.
Ausgaben langfristig senken
Trifft die Corona-Krise Sie nicht so stark, dass Sie die Beiträge zur Grundversorgung nicht mehr bezahlen können, aber das Geld wird trotzdem knapp, können Sie auch Ihre bestehenden Verträge ändern. Prüfen Sie darum, ob Sie Strom oder Gas nicht auch günstiger bekommen. Manchmal reicht es schon, wenn man einen anderen Tarif beim Versorger auswählt. Wer noch im Grundversorgungstarif ist, zahlt oft unnötig viel Geld. Ein Tarifwechsel ist häufig relativ schnell möglich. Will man dagegen den Anbieter wechseln, ist man vertraglich an Fristen gebunden.
Ähnlich ist es beim Telekommunikationsanbieter: Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Paket noch zu Ihnen passt. Gibt es das, was Sie brauchen, vielleicht bei der Konkurrenz günstiger? Dann sollten Sie jetzt einen Wechsel ins Auge fassen. Zwar sind Sie auch in diesem Fall vertraglich gebunden, aber es gibt Anbieter, die Raten beim alten Versorger für einige Monate übernehmen, wenn Sie zu ihm wechseln.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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