Streit schlichten ohne Gericht

Streit schlichten ohne Gericht

 

Konflikte müssen nicht zwingend vor Gericht landen. In vielen Fällen können neutrale Vermittler helfen, eine gütliche Lösung zu finden. Lesen Sie, welche Wege es gibt.

Mediation: Im Rahmen einer Mediation erarbeiten die Streitparteien selbst eine Lösung für den Konflikt. Ein neutraler Dritter, der Mediator, moderiert das Ganze. Das für beide Seiten verbindliche Ergebnis wird anschließend schriftlich fixiert. In Deutschland findet eine Mediation häufig im Zuge von Scheidungen statt, bei Erbstreitigkeiten oder auch im Nachbar-, Miet-, Arbeits-, Bau- oder Verbraucherrecht. Als Mediatoren arbeiten unter anderen Psychologen, Juristen, Soziologen und Unternehmensberater. Abgerechnet wird in der Regel stundenweise; das Honorar hängt stark von Thema und Komplexität des Sachverhalts ab. Ein gängiger Orientierungswert sind 180 Euro pro Stunde. Weitere Informationen zur Mediation finden Sie auf dem Portal Mediation.de.

Schlichtung führt meist zum Erfolg

Branchenspezifische Schlichtungsstellen: Davon gibt es eine ganze Reihe. Beispiele sind der Versicherungsombudsmann, die Schlichtungsstellen des öffentlichen Personenverkehrs, der Bundesärztekammer oder der Bundesnetzagentur, die Schlichtungsstelle Energie oder auch die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). In der Regel hören sich die Unparteiischen beide Seiten an und erarbeiten einen Vorschlag zur Güte. Zwar steht es den Unternehmen bei den meisten dieser Verfahren frei, ob sie sich an die Vorschläge halten. Bei den Sparkassen zum Beispiel kommt es jedoch eher selten vor, dass die Institute den Spruch nicht annehmen. 2018 war das nur in fünf Prozent der Verfahren der Fall. Sind Verbraucher mit dem Vorschlag nicht zufrieden, können sie stets noch vor Gericht ziehen.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle: Bei Sachverhalten, für die es keine besondere Schlichtungsstelle gibt, springt die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung in Kehl ein. Ein Verfahren können Verbraucher online, per E-Mail, Fax oder Post bei der Schlichtungsstelle eröffnen. Dabei schildern sie das Problem und fügen entsprechende Nachweise bei. Die Schlichtungsstelle informiert das betroffene Unternehmen und fordert es zur Teilnahme am Verfahren auf. Nachdem beide Parteien sich zum Sachverhalt äußern konnten, erfolgt binnen 90 Tagen eine – nicht bindende – Empfehlung zur Streitbeilegung. Für Verbraucher ist das Verfahren in der Regel kostenlos.

Schlichtung im Nachbarschaftsrecht: In zahlreichen Bundesländern müssen die Gegner in einem Nachbarstreit erst eine vorgerichtliche Streitschlichtung versucht haben, bevor sie einen Prozess anstrengen. Das ist aktuell in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Fall. Dieses Verfahren führen Schiedsämter durch. Die Kontaktinformationen bekommen die Parteien zum Beispiel bei den Gemeindeverwaltungen oder den Amtsgerichten. Die Kosten sind sehr gering: In der Regel liegen sie bei etwa 50 Euro. Informationen bekommen Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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Kommentare


Kathi Seibert schreibt am 18.02.2021 um 23:23 Uhr:

Wir haben einen Konflikt und möchten vermeiden, dass er vor Gericht landet. Wir sind uns nicht sicher, ob dieser Weg sonderlich zielführend ist. Der Schlichter ist informiert, und wir sind sehr froh, dass sich dieser um den Ablauf kümmert.


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