Steuertipps zum Jahresende: Schnell noch Geld sparen
Wer seine Ausgaben jetzt geschickt plant, kann seine Steuerlast für das Jahr 2020 reduzieren. Wir geben diese und nächste Woche je fünf wichtige Tipps.
Viel Zeit bis zum Jahresende bleibt nicht mehr. Deswegen sollten Sie bald überlegen, in welchen Lebensbereichen Sie steuersparend aktiv werden können. Die Möglichkeiten sind groß – und reichen von Renovierungen übers Homeoffice bis hin zur Heirat.
Tipp 1: Ausgabenstrategie prüfen
Der erste Schritt: Welche Posten bringen für 2020 bisher einen Steuerabzug? Wenn Sie dies geklärt haben, wissen Sie ob es sich lohnt, Ausgaben zu bündeln, vorzuziehen oder lieber zu verschieben. Das wiederum hängt nicht nur vom Erreichen von Höchstbeträgen in den verschiedenen Ausgabenkategorien ab, sondern auch von der jeweiligen persönlichen Lebenssituation. Wer etwa durch die bevorstehende Rente absieht, dass sein zu versteuerndes Einkommen im nächsten Jahr niedriger ausfallen wird als 2020, kann jetzt Ausgaben vorziehen, damit sie sich steuermindernd auswirken. Wer hingegen zum Beispiel durch einen Jobwechsel mehr verdienen wird, profitiert bei höheren Ausgaben im Jahr 2021 von einem größeren Steuerspareffekt.
Tipp 2: Geringere Mehrwertsteuer nutzen
Bei kostspieligen Anschaffungen macht sich die Mehrwertsteuersenkung besonders bemerkbar. Seit Juli 2020 gelten 16 statt 19 und 5 statt 7 Prozent. Wer plant, bald ein neues Auto oder einen schnelleren Rechner zu kaufen, sollte das noch 2020 machen. Bei einem Nettopreis von 15.000 Euro spart ein Autokäufer zum Beispiel 450 Euro – sofern der Verkäufer die temporäre Mehrwertsteuersenkung an seine Käufer weitergibt. Das muss er nicht, er kann den Bruttopreis unverändert lassen und den Steuervorteil selbst einstreichen.
Tipp 3: Renovierungen vorziehen
Schon allein der Mehrwertsteuersenkung wegen kann es sich lohnen, Handwerker noch in diesem Jahr zu beauftragen. Der günstige Steuersatz gilt allerdings nur, wenn die Arbeiten dieses Jahr fertig und fakturiert werden. Darüber hinaus ist zu bedenken: Der Lohn- und Fahrtkostenanteil von Handwerkerrechnungen lässt sich bis zu einer bestimmten Grenze direkt von der Steuerschuld abziehen. Das Finanzamt übernimmt 20 Prozent von maximal 6000 Euro, wenn der Steuerpflichtige dem Fiskus eine offizielle Rechnung plus Überweisungsbeleg vorlegen kann. Wer den Höchstbetrag von 1200 Euro übersteigt, sollte die Arbeiten aufteilen. Dann sollte man nur die nötigen Reparaturen dieses Jahr ausführen lassen, die nicht nötigen dagegen aufs nächste Jahr verschieben.
Tipp 4: Werbungskostenpauschale knacken
Für Arbeitnehmer lohnt es, jetzt ihre Jobkosten zu überschlagen. Kommen sie über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro? Nur wer höhere Ausgaben belegen kann, darf mehr absetzen. Dazu zählen zum Beispiel der Arbeitsweg, Bewerbungskosten, Fortbildungen oder der beruflich genutzte Computer. Unbegrenzt können die anteiligen Miet-, Heiz-, Strom- oder Darlehenskosten für das Zimmer abgesetzt werden, wenn es Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist.
Das gilt zum Beispiel für viele, die wegen Corona zu Hause arbeiten mussten. Auf 1250 Euro begrenzt ist der Abzug, wenn dem Arbeitnehmer für die im Heimbüro ausgeübten Tätigkeiten kein Raum beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Beim Arbeitszimmer gibt es aber leider einen großen Haken: Das Finanzamt akzeptiert die Kosten generell nur dann, wenn das Zimmer zu Hause nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die provisorisch eingerichtete Arbeitsecke während des Lockdowns am Esstisch zum Beispiel zählt nicht.
Stattdessen können Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Diese bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei und müssen später nicht auf die Werbungskosten angerechnet werden.
Tipp 5: Vor Silvester zum Standesamt gehen
Eine Hochzeit bis Silvester bringt den Splittingtarif für das gesamte Jahr. Der damit verbundene Steuervorteil ist umso höher, je größer die Differenz zwischen den Einkommen der Partner und je höher der Steuersatz des mehr verdienenden Partners ist. Bei nahezu gleich hohen Einkommen gibt es kaum einen Vorteil. Ein Beispiel: Ein Partner verdient 40.000 Euro brutto, der andere 90.000 Euro. Mit Splittingtarif würden sie rund 1.350 Euro sparen.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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