Kurz erklärt: Arbeitnehmersparzulage
Der Staat fördert die Sparanstrengungen seiner Bürgerinnen und Bürger. Wir erklären, wer die Arbeitnehmersparzulage bekommt.
Arbeitnehmer, die gefördert werden wollen, müssen in ein sogenanntes VL-Produkt einzahlen. VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Diese zahlt der Arbeitgeber. Ob jemand darauf Anspruch hat, steht im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Die Arbeitnehmersparzulage kann beantragen, wer weniger als 20.000 Euro (beim Fondssparen) beziehungsweise 17.900 Euro (beim Bausparen) zu versteuerndes Einkommen im Jahr hat; bei Verheirateten gelten die doppelten Beträge.
Die Feinheiten der Sparzulage
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der Sparform ab. Bei Aktienfonds beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent. Gefördert werden maximal 400 Euro, somit zahlt der Staat höchstens 80 Euro pro Jahr. Bei einem Bausparvertrag beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent. Gefördert werden maximal 470 Euro. Der Staat zahlt also 43 Euro pro Jahr hinzu.
Arbeitnehmer können die beiden Zulagen übrigens nebeneinander in Anspruch nehmen. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln plädiert dafür, die Einkommensgrenzen anzuheben. So sollen mehr Arbeitnehmer die staatliche Prämie beantragen können.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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