So schützen Sie sich vor den Folgen der Berufsunfähigkeit
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen das größte Kapital, das sie besitzen. Bei der Absicherung dieses Werts ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die erste Wahl. Doch was kann man tun, wenn diese Option verwehrt wird? Welche anderen Möglichkeiten es gibt.
Die Summe, die ein Mensch im Lauf seines Arbeitslebens verdient, überschreitet schnell die Millionen-Euro-Grenze. Da ist es nur konsequent, diesen Wert zu versichern. Doch nicht jeder Arbeitnehmer erhält eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Probleme bereiten häufig Vorerkrankungen, die zu Aufschlägen auf die Versicherungsprämie oder dem Ausschluss der Versicherbarkeit führen. Deswegen lohnt sich ein Blick auf die Alternativen wie die Unfallversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung.
Unfallversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte durch einen Unfall einen dauerhaften Körperschaden erleidet. Je nach Vertragsgestaltung gibt es einen Einmalbetrag oder eine Unfallrente. Leistungen wie Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld können zusätzlich vereinbart werden. Diese Versicherung ist besonders empfehlenswert für Personen mit einem hohen Unfallrisiko, ob das nun beruflich wie etwa beim Dachdecker oder privat – wie durch das Motorradfahren – bedingt ist.
Schwere-Krankheiten-Versicherung. Diese auch oft „Dread-Disease-Police“ genannte Versicherung zahlt eine Einmalsumme, wenn eine der versicherten schweren Krankheiten eintritt, zum Beispiel Herzinfarkt oder Krebserkrankung. Der Versicherte kann über das Geld frei verfügen. Es spielt keine Rolle, ob er seinen Beruf noch ausüben kann. Dies ist besonders sinnvoll für Selbstständige, die keine oder nur geringe Zahlungen aus der gesetzlichen Versicherung zu erwarten haben.
Grundfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte eine oder mehrere der versicherten Grundfähigkeiten für mindestens zwölf Monate verliert – zum Beispiel Sehen oder Sprechen. Dann wird eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe ausgezahlt. Die Ursachen für den Verlust der Grundfähigkeit sowie die Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sind unerheblich. Diese Police ist empfehlenswert für Personen mit Vorerkrankungen.
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung kann zusätzlich zur gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Denn aus der staatlichen Absicherung gibt es nur unter sehr restriktiven Bedingungen eine geringe Erwerbsminderungsrente. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente und erhöht damit die Gesamtrente, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate maximal drei Stunden täglich arbeiten kann.
Funktionelle Invaliditätsversicherung. Sie stellt in der Regel eine Mischung aus Unfall-, Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung dar und zahlt im Ernstfall eine Rente. Die Funktionelle Invaliditätsversicherung hilft, wenn der Versicherte schwere Schäden an inneren Organen erleidet, wichtige körperliche Grundfähigkeiten verliert, invalide oder pflegebedürftig wird. Bestimmte Erkrankungen sind mitversichert, etwa Lähmungen an den Gliedmaßen oder psychische Störungen.
Voraussetzung Ehrlichkeit
Ein wichtiger Hinweis: Verschweigen Sie in Ihrem Antrag keine Vorerkrankung – weder bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch bei den Alternativen. Sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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