Silvester: Wer zahlt bei Feuerwerksschäden?

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 24. Dezember 2018

Silvester: Wer zahlt bei Feuerwerksschäden?

 

Böller und Raketen gehören für viele zu Silvester einfach dazu. Lesen Sie hier, welche Versicherung einspringt, wenn ein Schuss danebengeht und einen Schaden verursacht.

Der Umgang mit Feuerwerk & Co macht nicht nur Freude, sondern birgt auch Gefahren. Das gilt in verstärktem Maß für ungeprüfte Böller oder Raketen, die auf dem deutschen Markt nicht verkauft werden dürfen. Achten Sie daher auf ein amtliches Prüfsiegel von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Aber auch bei geprüften Feuerwerkskörpern können Sach- oder Personenschäden entstehen, wenn die Sicherheitshinweise nicht beachtet werden. Dann sind folgende Versicherungen die richtigen Ansprechpartner.

Wenn der Verursacher bekannt ist

Wer durch Unachtsamkeit mit einer Wunderkerze die Kleidung seines Freundes ansengt oder mit einer Rakete gar seinen Nachbarn verletzt, ist zu Schadenersatz verpflichtet. Dafür ist seine Haftpflichtversicherung zuständig.

Wenn Unbekannte einen Schaden verursachen

Manchmal lässt sich nicht herausfinden, wer für den Schaden verantwortlich ist. Trotzdem müssen Sie als Opfer nicht leer ausgehen. Wenden Sie sich an die folgenden Versicherungen:

  • Verursachen Feuerwerkskörper einen Brand oder eine Explosion an Ihrem Auto, springt die Teilkaskoversicherung ein. Bei mutwilliger Beschädigung eines Fahrzeugs ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung.
  • Beschädigt eine verirrte Rakete ein Wohnhaus, kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden.
  • Löst ein Böller, der in Ihre Wohnung geworfen wurde, einen Brand aus, kann das zum Fall für eine Hausratversicherung werden.
  • Wird jemand durch eine Explosion eines Feuerwerkskörpers verletzt, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung. Bei bleibenden Schäden ist eine private Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner.

Beugen Sie Schäden vor

Schließen Sie an Silvester alle Fenster, Dachluken und Balkontüren. Entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon. Halten Sie für den Notfall einen Eimer Wasser oder besser einen Feuerlöscher bereit.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich melden. Lassen Sie ihn erst nach Rücksprache mit der Versicherung reparieren. Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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