Schutz vor überteuerten Mietverträgen

Schutz vor überteuerten Mietverträgen

 

Undichte Fenster, zu niedrig angesetzte Nebenkosten bei Vertragsabschluss oder eine unwirtschaftlich arbeitende Heizung – auf dem Weg in die neue Wohnung muss man einiges beachten. Was bei Mietverträgen zu beachten ist.

Nach langem Suchen haben Sie eine passende Wohnung ergattert: Sie ist gut geschnitten, hat ausreichend Platz, befindet sich in einer guten Lage und der Preis ist sogar akzeptabel. Glückwunsch – schließlich ist das heutzutage nicht selbstverständlich. Allerdings: Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, nehmen Sie die Kosten der Traumwohnung genauer unter die Lupe. So können Sie versteckte finanzielle Aufwände minimieren und böse Überraschungen umgehen.

Checkliste für ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis

Schon vor der Wohnungsbesichtigung ist es wichtig, sich umfassend zu informieren. Machen Sie sich deshalb eine Checkliste, die Sie im Laufe der Zeit abhaken können. Achten Sie darauf, was vor und während der Wohnungsbesichtigung überprüft werden soll – und was vor dem Mietvertragsabschluss.

Vor der Besichtigung sollten Sie den Mietspiegel checken: Wie viel kostet im Schnitt der Quadratmeter in Ihrem Wunschviertel? Der offizielle Mietspiegel zeigt Ihnen je nach Bundesland die aktuellen Zahlen. In Gemeinden ohne Mietspiegel kann die ortsübliche Vergleichsmiete anhand dreier Vergleichswohnungen ermittelt werden.

Bei einer Neuvermietung kann die Miethöhe über der ortsüblichen Miete liegen – in Gemeinden ohne Mietpreisbremse deutlich darüber, in Gemeinden mit Bremse um bis zu zehn Prozent. Für kernsanierte oder neue Wohnungen gilt diese Regelung nicht. Schauen Sie sich auch die Daten der Immobilienportale an. Diese schlüsseln örtliche Vergleichspreise auf, die sich aus allen Angeboten in ihrem Fundus errechnen.

Außerdem zu beachten: Welche Art von Heizung wird in der Wohnung genutzt? Gasheizungen sind am weitesten verbreitet, denn sie sind modern, versprechen hohe Effizienz und sind im Schnitt am günstigsten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Während der Besichtigung alles im Blick

Bei der Wohnungsbesichtigung macht man leicht Fehler, indem man Mängel übersieht. So vermeiden Sie dies:

  • Vereinbaren Sie eine Besichtigung bei Tageslicht. Mängel sollten später bei Vertragsabschluss unbedingt im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Dies ist auch wichtig für den eventuellen späteren Auszug. Damit die Kaution wieder an Sie zurückgezahlt wird, ist es notwendig, kleinere Mängel während der Besichtigung zu sehen.
  • Einen Freund, eine Freundin oder einen Familienangehörigen zur Besichtigung mit nehmen. Vier Augen sehen mehr als zwei.
  • Fragen Sie, ob Sie Bilder machen dürfen. So können Sie sich diese später in Ruhe zu Hause anschauen.
  • Auf die Dämmung der Außenwände achten: durch eine Fassadendämmung können Heizkosten eingespart werden.
  • Energieausweis erfragen: Fast jedes Gebäude benötigt seit dem 1. Mai 2014 einen Energieausweis. Dieser liefert erste Anhaltspunkte zum späteren Energieverbrauch: Je höher der Kennwert im Energieausweis, desto höher sind die zu erwartenden Heizkosten.

Mietvertrag auf seine Richtigkeit hinterfragen

Haben Sie den Mietvertrag in der Hand, sollten Sie nicht gleich unterschreiben. Überprüfen Sie erst die Beschreibung der Wohnung. Sind alle im Vertrag genannten mitvermieteten Bestandteile, etwa eine Einbauküche oder ein Dachbodenabteil, tatsächlich vorhanden und mängelfrei? Checken Sie auch die Wohnungsgröße auf Plausibilität: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt.

Prüfen Sie, ob Klauseln zu Schönheits- und Kleinreparaturen wirksam sind. Enthält der Mietvertrag keine solchen Klauseln, steht der Vermieter bei Ihrem Auszug in der Pflicht und für Sie fallen dann keine Kosten an. Hier finden Sie eine Liste zu den unwirksamen Schönheitsreparaturen-Klauseln im Überblick.

 

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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