Resturlaub: Haben Sie noch freie Tage übrig?
Erholung ist wichtig. Wenn Sie ohne Unterlass durcharbeiten, geht das zulasten Ihrer Gesundheit. Darum haben Sie als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Zum Jahresende haben viele Mitarbeiter allerdings noch Resturlaub auf ihrem Zeitkonto. Das kann kritisch werden.
Das Jahr nähert sich dem Ende und Sie haben immer noch Urlaubstage übrig? Dann müssen Sie diese Tage entweder noch in diesem Jahr nehmen oder Ihr Arbeitgeber gestattet Ihnen den Urlaubsübertrag ins nächste Jahr – oder Ihre Urlaubstage verfallen.
- Bundesurlaubsgesetz: Rein rechtlich ist es so, dass der Urlaub im entsprechenden Jahr genommen werden muss. Ausnahmen sind möglich, wenn es dringende Gründe aufseiten der Firma oder des Arbeitnehmers gab, die einen Urlaub nicht möglich machten. Übertragen Sie Urlaubstage ins neue Jahr, müssen diese aber laut Gesetz bis Ende März genommen worden sein.
- Arbeits- oder Tarifvertrag: Gab es keine dringenden Gründe, warum der Urlaub nicht genommen wurde, verfällt er in der Regel zum Jahresende. Ausnahme: In Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag steht etwas anderes.
- Dringende Gründe: Als Arbeitnehmer müssen Sie gute Gründe haben, wenn Sie Ihren Urlaub im laufenden Jahr nicht komplett nehmen. Dazu gehört beispielsweise eine längere Krankheit. Oder ein Projekt ist in der Firma so wichtig, dass Urlaub einfach nicht möglich ist.
Aufforderung ist nötig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt Arbeitgeber mit seinem Urteil vom 6. November 2018 übrigens stärker in die Pflicht. Sie müssen ihre Angestellten auffordern, den Urlaub zu nehmen. Sonst verfällt der Anspruch nicht mehr automatisch.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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