Pflegegrad: Wie der Medizinische Dienst bewertet

Pflegegrad: Wie der Medizinische Dienst bewertet

 

Damit Pflegebedürftige den richtigen Pflegegrad bekommen, schauen sich Gutachter an, wie selbstständig ein Mensch noch ist.

Wer Geld aus der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss sich von einem Pflegesachverständigen begutachten lassen. Sie achten auf 64 Kriterien aus sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich gewichtet werden:

  • Am wichtigsten ist der Punkt Selbstversorgung: Kann der Pflegebedürftige sich waschen, zur Toilette gehen, essen und trinken? Das Ergebnis wird in der Gesamtbewertung mit 40 Prozent besonders stark gewichtet.
  • Muss jemand den Pflegebedürftige zum Arzt begleiten? Kann er Medikamente allein einnehmen? Dieser Lebensbereich wird mit 20 Prozent gewichtet.
  • Kann der Betreffende allein den Alltag gestalten und soziale Kontakte aufrechterhalten? In der Gewichtung machen die Antworten auf diese Fragen 15 Prozent aus.
  • Weitere 15 Prozent fließen dafür ein, wie gut der Pflegebedürftige mit Raum und Zeit zurechtkommt beziehungsweise ob er psychische Probleme hat.
  • 10 Prozent der Gewichtung entfallen auf die Mobilität eines Menschen: Kann er gehen, sitzen, sich umdrehen?

Wenn der Pflegesachverständige kommt

Wer genau der Ansprechpartner für eine Begutachtung ist, hängt davon ab, wie der Pflegebedürftige versichert ist. Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig, für privat Versicherte ist es Medicproof. Egal, wer den Pflegesachverständigen schickt, es muss sicher sein, dass der Pflegebedürftige länger als sechs Monate auf Hilfe angewiesen sein wird.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, werden Punkte vergeben, aus denen sich der Pflegegrad ergibt. Beispiel: Kann der begutachtete Mensch noch allein essen, werden dafür keine Punkte notiert. Neun Punkte gibt es, wenn er nicht mehr allein essen kann. Punkte von eins bis acht gibt es je nachdem, ob er eher selbstständig oder eher unselbstständig isst.

Viele Informationen rund um das Thema finden Sie im Internet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

 

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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