Pflege und Beruf: Wie lässt sich beides vereinbaren?

Pflege und Beruf: Wie lässt sich beides vereinbaren?

 

Je älter die Deutschen werden, desto mehr Pflegebedürftige gibt es. Wenn Berufstätige ihre Angehörigen pflegen sollen und wollen, ist das oft eine Herausforderung. Zudem muss der Arbeitgeber mitspielen. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.

Wenn Arbeitnehmer in Vollzeit einen Angehörigen pflegen möchten, stoßen sie schnell an ihre Grenzen. Oft kollidieren die Arbeitszeiten mit den Zeiten, in denen der Pflegende Hilfe braucht. Allerdings gibt es arbeitnehmerfreundliche Gesetze. So können alle Arbeitnehmer ohne Ankündigung in einer akuten Situation bis zu zehn Arbeitstage freigestellt werden. Das regelt das Pflegezeitgesetz in Paragraf 2. Der Pflegende kann über die Pflegekasse des Betroffenen als Lohnersatzleistung Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Wer in einer Firma mit mehr als 15 Angestellten arbeitet, kann sich bis zu sechs Monate teilweise oder ganz freistellen lassen. Das muss jedoch zehn Tage vor Beginn angekündigt werden. Hier greift Paragraf 3 des Pflegezeitgesetzes. Um den fehlenden Lohn auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. In Unternehmen ab 26 Beschäftigten können Arbeitnehmer auch bis zu 24 Monate freigestellt werden. Das regelt das Familienpflegezeitgesetz. Weitere Informationen gibt es auf einer Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was, wenn die gesetzlichen Regeln nicht ausreichen?

Wer in einer Firma arbeitet, für die die gesetzlichen Regelungen nicht greifen, oder wer längerfristig pflegen will und muss, benötigt andere Lösungen für Pflege und Beruf:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Vielleicht hat er Verständnis und ermöglicht Ihnen flexibles Arbeiten.
  • Falls Sie es sich finanziell erlauben können, versuchen Sie, die Arbeitszeit zu reduzieren.

Falls Sie Pflege und Beruf langfristig miteinander verbinden wollen, machen Sie sich klar: Allein können Sie die Pflege nicht schaffen, wenn der Pflegebedürftige rund um die Uhr Hilfe benötigt. Holen Sie sich Unterstützung:

  • Eventuell ist ein ambulanter Pflegedienst jetzt der richtige Partner.
  • In Pflegewohnstiften gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.
  • Es gibt Einrichtungen wie Pflegeheime und Wohlfahrtsverbände, die Tages- beziehungsweise Nachtpflege anbieten.
  • Gibt es andere Angehörige oder Freunde, die sich in die Pflege einbringen wollen? Falls ja: Planen Sie sie ein.
  • Lassen Sie sich beraten: Pflegestützpunkte oder Wohlfahrtsverbände sind jetzt die richtigen Ansprechpartner.

Weitere Informationen: Die Verbraucherzentrale beschreibt ausführlich, welche gesetzlichen Möglichkeiten es für pflegende Angehörige gibt.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

Schreibe einen Kommentar


Teaserbild

Die zehn schönsten Sparschweinchen stehen fest Im Februar wurde fleißig gevotet und dabei wurden die 10 schönsten Sparschweinchen von insgesamt 154 gestalteten Sparschweinchen ausgewählt. Die zehn Gewinner der schönsten Sparschweine haben wir diese Woche benachrichtigt und die Künstler erhalten in den nächsten Tagen in Ihren gewünschten Filialen den…

Mehr lesen

Teaserbild

  Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss einmal im Jahr die Nebenkosten abrechnen. Das ist – zumindest beim ersten Mal – nicht ganz einfach. Insbesondere, weil Mieter und Vermieter deshalb immer wieder vor Gericht landen.

Mehr lesen

Teaserbild

  Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, die Schulden einer anderen zu begleichen, sollte diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen. Für den Bürgen kann dies allerdings teuer werden.

Mehr lesen

Teaserbild

  Wer nach einem Unfall oder bei Krankheit Selbstbestimmung wahren möchte, sollte frühzeitig seinen Willen dokumentieren. Was man zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wissen sollte.

Mehr lesen

Teaserbild

  Ihre Tochter soll das Haus bekommen, und Ihr Sohn das Wertpapierdepot? Eine solche Entscheidung ist selten gerecht und steuerlich oft ungeschickt. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Immobilie klug planen, können Sie Steuern sparen und Streit unter den Erben oder Beschenkten vermeiden.

Mehr lesen

Teaserbild

  Ob als Geldanlage oder besonderes Präsent – Goldbarren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das glänzende Edelmetall gibt es in jeder Preis- und Gewichtsklasse. Wenn Sie einem geliebten Menschen einen Goldbarren zu Weihnachten schenken möchten, sollten Sie beim Kauf Einiges beachten.

Mehr lesen