Ihre Rechte beim Online-Einkauf

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 9. Mai 2018

Online

Ein kurzer Klick – schon liegt das Produkt im Warenkorb. Ein weiterer Klick und es ist gekauft. Immer mehr Menschen nutzen die Vielfalt, die ihnen ein Kauf im Online-Shop bietet. Vorteile gibt es viele. Es ist schnell, bequem und manchmal sogar günstiger als im Geschäft. Aber was, wenn mit der bestellten Ware mal etwas nicht in Ordnung ist oder Sie es sich doch noch anders überlegen?

Wie bei einem typischen Einkauf in einem Geschäft haben Sie auch bei einem Online-Einkauf das Recht auf Gewährleistung und Garantie. Sollte etwas mit der bestellten Ware nicht in Ordnung sein oder es kommt etwas gänzlich anderes bei Ihnen an, können Sie Ihr Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie den Händler zu einer Neulieferung oder einer Reparatur auffordern. Die Frist hierbei geben Sie an. Angemessen hierfür sind sieben bis zehn Tage.
Weigert sich der Verkäufer, dieser Aufforderung nachzukommen, haben Sie die Freiheit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das tun Sie am besten per Einschreiben. Entschließen Sie sich, die Ware trotz Mängel zu behalten, können Sie eine Reduzierung des Kaufpreises fordern.

Auf die Frist beim Widerruf achten

Sie haben zudem das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen umzutauschen. Der Widerruf Ihrer Bestellung ist innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich möglich. Sie müssen jedoch die vorgegebene Frist einhalten, wobei jeder Tag zählt. Sollte der Online-Händler Ihnen keine Widerrufsbelehrung zukommen lassen, sind Sie von der zweiwöchigen Frist freigestellt und können so die Ware unbefristet zurückschicken. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Parfüms, Cremes, Software, CDs sowie DVDs, Gutscheine, speziell für den Kunden angefertigte Produkte und online bestelltes Essen.

Die Kosten für das Rückporto variieren von Händler zu Händler. So kann es durchaus sein, dass Sie die Rücksendekosten selbst übernehmen müssen. Das ist allerdings nur rechtmäßig, wenn der Verkäufer Sie im Vorfeld darüber informiert hat. Sollte beim Rücktransport die Ware beschädigt werden oder sogar verloren gehen, haftet der Verkäufer. Er müsste Ihnen somit auch dann den vollen Kaufpreis erstatten.

Nach der Rücksendung ist der Händler verpflichtet, Ihnen den vollen Kaufpreis sowie die Versandkosten, die auf dem Hinweg angefallen sind, zu erstatten. Das gilt jedoch nur für Produkte, die per Standardversand verschickt wurden. Premium- und Expressversand sowie Nachnahmebestellungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Rückerstattung der Zahlung muss auf demselben Weg erfolgen wie bei Ihrer ursprünglichen Bezahlung der Ware. Die bestellten Produkte müssen nicht in der ursprünglichen Verpackung zurückgesendet werden, jedoch empfiehlt es sich, diese aufzubewahren, da der Verkäufer die Rücknahme der bestellten Ware von der Verpackung abhängig machen kann.

Private Verkäufer spielen nach anderen Regeln

Kaufen Sie ein Produkt von einem privaten Anbieter, haben Sie teilweise andere Rechte. Private Verkäufer sind nicht dazu verpflichtet, Ihnen einen Gewährleistungsanspruch einzuräumen. Hat der Anbieter einen Mangel bewusst verschwiegen oder nicht korrekte Angaben zu einem Produkt gemacht und lässt sich das beweisen, haben Sie auch hier das Recht auf Nachbesserung oder Schadenersatz. Das Versandrisiko liegt, anders als bei gewerblichen Verkäufern, bei Ihnen und nicht beim Privatanbieter.

 

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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