Neues Aufstiegs-Bafög schafft mehr Chancengerechtigkeit
Wer an Fortbildungen teilnimmt und damit in seinen beruflichen Aufstieg investiert, kann finanzielle Unterstützung durch ein Aufstiegs-Bafög beantragen. Am 1. August 2020 wurde die Förderung deutlich erhöht.
Im März 2020 hat die Bundesregierung eine Neuerung des Aufstiegs-Bafög beschlossen – mit dem Ziel, berufliche Karrieren noch besser zu fördern. Mit Inkrafttreten der Reform werden seit dem 1. August 2020 Fortbildungsstufen bis hin zum Master gefördert. Die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – kurz AFGB oder Aufstiegs-Bafög – werden Menschen jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung unterstützt. Unabhängig von ihrem Einkommen erhalten sie einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Handelt es sich um Vollzeitmaßnahmen, bekommen sie mit dem Aufstiegs-Bafög einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Ziel des Aufstiegs-Bafögs ist es, Personen ohne Hochschulabschluss dieselben Karrierechancen zu geben wie Personen mit Studienabschluss. Es fördert berufliche Bildung also genauso wie das traditionelle Bafög die akademische Bildung.
Das Aufstiegs-Bafög in Zahlen
Ganze 350 Millionen Euro zusätzlich investiert der Bund in die AFBG-Reform. Das bedeutet für den Einzelnen konkret:
- Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt, der bisher 50 Prozent betrug, wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden und kann bis zu 892 Euro monatlich betragen.
- Der staatliche Zuschuss zum Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Gebühren von bis zu 15.000 Euro werden damit zur Hälfte übernommen. Der Rest wird als Darlehen gewährt.
- Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner von je 235 Euro wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt. Bisher wurden 45 Prozent erstattet.
- Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung nehmen zu.
- Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, und zwar auf allen drei Fortbildungsstufen – zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt.
Gültig für viele Abschlüsse
Das Aufstiegs-Bafög fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu gehören der Meister genauso wie Erzieher, Betriebswirt, Techniker und Fachwirt. Die Antragstellung ist unkompliziert: Sie können das Antragsformular bequem downloaden und am Computer ausfüllen, müssen es dann aber noch ausdrucken und per Post versenden. Alternativ können Sie sich beim Amt für Ausbildungsförderung in Ihrer Nähe informieren und persönlich beraten lassen. Eine Liste der zuständigen Förderämter finden Sie online. Für weitere Fragen besteht auch die Möglichkeit, sich unter 0800-622 36 34 zu informieren.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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