Neue Regeln für Online-Banking und Bezahlen im Internet
Am 14. September treten neue europaweite Regeln für den Zahlungsverkehr in Kraft. Damit ergeben sich für Sie als Kunden zwei wesentliche Änderungen.
Für alle, die Online-Banking nutzen und online bezahlen, ist der 14. September ein wichtiges Datum, denn dann gibt es zwei wichtige Neuerungen:
- Sie können Drittdienstleistern, zum Beispiel Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdiensten, Zugriff auf Ihr Konto gewähren.
- Die „starke Kundenauthentifizierung“, die dann erforderlich ist, soll vor Betrug bei Online-Zahlungen schützen: Aus den Kategorien Wissen (Passwort, PIN), Besitz (Karte, Smartphone) oder Sein (Fingerabdruck, Gesicht) müssen zwei unabhängige Elemente kombiniert werden.
Kontozugriff durch Dritte
Dass Dritte auf das eigene Konto zugreifen, mag suspekt klingen. Es ermöglicht Ihnen aber zum Beispiel, im Internet bequemer einzukaufen, weil der Drittdienst die Bezahlung direkt auslösen kann und Sie sich nicht extra im Online-Banking anmelden müssen. Dafür geben Sie wie gewohnt PIN und TAN ein. Die Drittdienste müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Sie unterliegen strengen Regeln.
Starke Authentifizierung
Die Anforderungen durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung betreffen Ihren Zugang zum Online-Banking, das mobile Bezahlen und das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet. Im Online-Banking müssen Sie sich zukünftig alle 90 Tage durch Eingabe einer TAN authentifizieren. Auch Umsätze, die älter als 90 Tage sind, werden Ihnen erst nach Eingabe einer TAN angezeigt.
Zum mobilen Bezahlen mit Karten, die im Smartphone digital hinterlegt sind, wird es ein neues Verfahren zur Kundenauthentifizierung geben. Dieses wird direkt auf dem Smartphone durchgeführt. Ab dem 14. September werden Sie nur noch uneingeschränkt online bezahlen können, wenn Sie für den Mastercard Identity Check (früher Mastercard SecureCode) beziehungsweise Visa Secure (ehemals Verified by Visa) registriert sind. Nähere Informationen bekommen Sie hier.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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