Mit einer Bürgschaft Engpässe überstehen

Mit einer Bürgschaft Engpässe überstehen

 

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, die Schulden einer anderen zu begleichen, sollte diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen. Für den Bürgen kann dies allerdings teuer werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch steckt in Paragraf 765 ff. den Rahmen für Bürgschaften ab. Typische Anwendungsfälle sind im Privatbereich zum Beispiel Mietverträge und in der Welt der Wirtschaft Unternehmenskredite. Hier verlangen Banken oder Vermieter oft Sicherheiten, wenn sie Zweifel haben, ob der Vertragspartner seinen Pflichten nachkommen kann. So haften häufig die Eltern von Studenten, wenn diese ihre erste Wohnung mieten, mit einer Bürgschaft.

Kurz: Es handelt sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag zu Lasten des Bürgen. Das kann Folgen für ihn haben: Er haftet im Ernstfall persönlich und mit seinem gesamten Vermögen. Zudem wird die Bürgschaft bei der Schufa eingetragen und stellt eine Vorbelastung beim Bürgen dar.

Bürge kann jeder werden, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden. Ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Das Dokument muss auf Papier von allen Beteiligten eigenhändig unterzeichnet werden. Der Bürge, der über eine gute Bonität verfügen muss, darf nur ohne Druck unterschreiben.

Wann der Haftungsfall eintritt

Der Bürge muss dann zahlen, wenn der Gläubiger gerichtlich gegen den Schuldner vorgegangen ist und der Gerichtsvollzieher keinen Erfolg bei der Vollstreckung hatte. In diesem Fall sollte der Bürge erst den Schuldner kontaktieren und mit ihm den Fall besprechen, bevor er den Betrag begleicht. In der Regel gilt: Wenn der Hauptschuldner rechtlich nicht verpflichtet ist zu zahlen, dann muss es der Bürge auch nicht.

Bestehen Zweifel, ob der Schuldner und damit auch der Bürge zahlen muss, kann es richtig sein, sich eine Rückforderung für die Zahlung vorzubehalten. Hat der Schuldner dagegen die Zahlung zu Unrecht verweigert, kann der Gläubiger direkt gegen den Bürgen vorgehen. Da dies für den Bürgen in bestimmten Fällen schwer zu bestimmen ist, lohnt sich der Kontakt zu einem Anwalt.

Die Grenzen der Bürgschaft

Eine Bürgschaft kann übrigens auch unwirksam sein. Allerdings kippen einzelne unwirksame Vertragsklauseln nicht unbedingt den ganzen Vertrag. Die Formvorschriften sind aber unbedingt zu beachten. Zudem hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden, dass Bürgschaften sittenwidrig sein können, wenn sie den Bürgen überfordern. Die Gerichte urteilen dabei stets anhand des Einzelfalls.

Wichtig: Eine Bürgschaft gegenüber einer Bank oder Sparkasse kann nicht widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof am 22. September 2020 entschieden (Aktenzeichen: XI ZR 219/19). Dies begründete das Gericht damit, dass Bankbürgschaften keine Verträge über Finanzdienstleistungen sind. Auch deswegen lohnt es sich, die Unterzeichnung genau abzuwägen. Eine Bürgschaft erlischt erst, wenn der eigentliche Schuldner oder ein Dritter die über die Bürgschaft abgesicherte Hauptschuld erfüllt.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

Schreibe einen Kommentar


Teaserbild

Die zehn schönsten Sparschweinchen stehen fest Im Februar wurde fleißig gevotet und dabei wurden die 10 schönsten Sparschweinchen von insgesamt 154 gestalteten Sparschweinchen ausgewählt. Die zehn Gewinner der schönsten Sparschweine haben wir diese Woche benachrichtigt und die Künstler erhalten in den nächsten Tagen in Ihren gewünschten Filialen den…

Mehr lesen

Teaserbild

  Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss einmal im Jahr die Nebenkosten abrechnen. Das ist – zumindest beim ersten Mal – nicht ganz einfach. Insbesondere, weil Mieter und Vermieter deshalb immer wieder vor Gericht landen.

Mehr lesen

Teaserbild

  Wer nach einem Unfall oder bei Krankheit Selbstbestimmung wahren möchte, sollte frühzeitig seinen Willen dokumentieren. Was man zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wissen sollte.

Mehr lesen

Teaserbild

  Ihre Tochter soll das Haus bekommen, und Ihr Sohn das Wertpapierdepot? Eine solche Entscheidung ist selten gerecht und steuerlich oft ungeschickt. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Immobilie klug planen, können Sie Steuern sparen und Streit unter den Erben oder Beschenkten vermeiden.

Mehr lesen

Teaserbild

  Ob als Geldanlage oder besonderes Präsent – Goldbarren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das glänzende Edelmetall gibt es in jeder Preis- und Gewichtsklasse. Wenn Sie einem geliebten Menschen einen Goldbarren zu Weihnachten schenken möchten, sollten Sie beim Kauf Einiges beachten.

Mehr lesen

Teaserbild

  Wer seine Ausgaben jetzt geschickt plant, kann seine Steuerlast für das Jahr 2020 reduzieren. Im zweiten Teil unseres Überblicks: Gesundheitskosten, Freistellungsaufträge und Verlustverrechnung bei Geldanlagen, Riester-Beiträge sowie Spenden.

Mehr lesen