Minisolargerät: Strom vom Balkon

Minisolargerät: Strom vom Balkon

 

Mit einem Minisolargerät können Sie Energie für den Hausgebrauch auf dem Balkon erzeugen. Was Sie dazu wissen sollten.

Die Idee ist simpel: Verbraucht man selbst erzeugten Strom, muss man weniger bei den Stadtwerken kaufen; der Stromzähler läuft langsamer. Bei Sonnenschein liefert ein sogenanntes Steckersolargerät den Strom. Es besteht aus ein oder zwei Fotovoltaikmodulen auf dem Balkon und einem Wechselrichter. Von dort gelangt die Energie per Kabel und Stecker zu einer Steckdose im Haushalt.

Wichtig: Die Solarzellen müssen der Sonne zugeneigt sein und es sollte kein Schatten darauf fallen. Auch ist eine Anmeldung beim Stromnetzbetreiber ratsam. Nach Änderung einer DIN-Norm müssen die Netzbetreiber solche Geräte zwar akzeptieren. Viele verlangen aber, dass Stromzähler mit Rücklaufsperre genutzt werden, damit überschüssige Energie, die ins öffentliche Netz gelangt, die Zähler nicht rückwärts laufen lässt. Obwohl die Technik auch mit einer normalen Steckdose funktioniert, sollte man laut Normverband VDE vom Elektriker eine Einspeisesteckdose installieren lassen, damit die Leitungen nicht überlastet werden.

Doch unabhängig von der Anschlussart gilt: Mieter sollten die Zustimmung ihres Vermieters einholen, bevor sie die Anlage an Balkon oder Hauswand anbringen. Das gilt auch für Eigentümergemeinschaften.

Ein kleiner Beitrag zur Energiewende

Die Anschaffungskosten sind überschaubar. Ein Paket aus dem Wechselrichter und einem 300-Watt-PV-Modul kostet maximal 750 Euro. Jährlich können damit rund 240 Kilowattstunden produziert werden. Das entspricht etwa dem Stromverbrauch eines Kühlschranks oder einer Spülmaschine. Bei einem Preis von 30 Cent pro Kilowattstunde spart man so 72 Euro im Jahr, sofern der Haushalt den gesamten Strom selbst verbraucht.

Sie haben Fragen? Die Energieberater der Verbraucherzentralen helfen bei der Planung der Fotovoltaiksysteme. Infos finden Sie auch hier, sowie im Themenportal der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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