Mehr Geld für Immobiliensanierer
Investitionen in eine bessere Energieeffizienz der eigenen vier Wände lohnen sich derzeit ganz besonders. Durch höhere Zuschüsse und die Einführung von steuerlichen Vergünstigungen erhalten Immobiliensanierer seit diesem Jahr mehr Geld vom Staat.
Noch nie hat der Staat Hauseigentümern bei Modernisierungen so stark unter die Arme gegriffen wie derzeit. Damit möchte die Bundesregierung die Energiewende im Gebäudebereich weiter vorantreiben. Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets wurde der Fördertopf des CO2-Gebäudesanierungsprogramms um 1 Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.
Energieberatung durch Experten
Wer sich für eine Modernisierung seines Heims entschieden hat, kann sich professionelle Hilfe bei einem Energieberater holen. Dieser berät in Sachen Bauplanung und Beantragung der passenden Fördermittel. Bei Fördergeldern der staatlichen KfW-Bank ist es sogar Voraussetzung, einen Energiesachverständigen aus folgender Liste des Bundes zu wählen: www.energie-effizienz-experten.de. Vorteil: Seit Februar 2020 werden 80 Prozent der Kosten für die Energieberatung, maximal jedoch 1300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) übernommen. Der Antrag läuft über den Energieberater.
Künftig soll mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Energieberatung bei Eigentümerwechsel und wesentlichen energetischen Sanierungen verpflichtend sein.
Anfang des Jahres 2020 wurden die Fördersätze der KfW-Bank für die Programme „Energieeffizient Sanieren“ erhöht. Für Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau sind nun bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich und maximal 48.000 Euro je Vorhaben – ob als Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit oder als direkter Investitionszuschuss. Bei Einzelmaßnahmen erhalten Immobiliensanierer künftig 20 Prozent Zuschuss statt 10 Prozent und maximal 10.000 Euro je Maßnahme.
Auch für den Einbruchschutz und den Umbau zu einem barrierefreien Haus gibt es Förderungen über die KfW-Bank. Immobiliensanierer können wählen zwischen einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50 000 Euro oder einem Zuschuss. Für den Einbruchschutz beträgt dieser bis zu 1600 Euro, für das barrierefreie Umbauen bis zu 6250 Euro.
Steuerbonus vom Finanzamt
Eine Alternative zur Förderung über die KfW sind Steuererleichterungen für nahezu alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch des selbstgenutzten Hauses reduzieren. Über drei Jahre hinweg dürfen bis zu 20 Prozent der Ausgaben von der Steuerschuld abgezogen werden, insgesamt jedoch maximal
40 000 Euro. Vorausgesetzt, die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt und die Steuerschuld des Sanierers ausreichend hoch für den Steuerabzug.
Des Weiteren muss ein Fachunternehmen die Modernisierungsarbeiten ausführen und belegen, dass sie gemäß den technischen Anforderungen umgesetzt wurden. Eine Energieberatung ist in diesem Fall keine Pflicht, wird aber mit einem erhöhten Satz von 50 Prozent gefördert und kann im schlimmsten Fall Bauschäden vermeiden.
Verbesserungen gab es auch beim Bafa-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Der Einbau einer neuen, umweltfreundlichen Heizung wird mit einem Bonus zwischen 20 und 35 Prozent der Investitionskosten belohnt. Wird eine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, erhöht sich der Zuschuss auf 45 Prozent. Anspruch auf die Bafa-Förderung haben Eigentümer, die nicht schon aufgrund der Energieeinsparverordnung verpflichtet wären, die alte Heizung auszutauschen.
Für diese Maßnahmen gibt es Geld
Alle Fördervarianten müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Lediglich die steuerliche Förderung kann im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Im Detail gibt es für folgende Maßnahmen Unterstützung:
- Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen und Kellerdecke (KfW-Programme 151/152, 430; steuerliche Förderung)
- Austausch der Fenster (KfW-Programme 151/152, 430; steuerliche Förderung)
- Einbau einer Lüftungsanlage (KfW-Programme 151/152, 430; steuerliche Förderung)
- Heizungsoptimierung (KfW-Programme 151/152, 430; Bafa-Förderung Heizen mit erneuerbaren Energien; steuerliche Förderung)
- Heizungstausch (KfW-Programme 151, 167, 430; Bafa-Förderung Heizen mit erneuerbaren Energien; steuerliche Förderung)
- Solarthermische Anlage auf dem Dach (KfW-Programme 151/152, 167, 430; Bafa-Förderung Heizen mit erneuerbaren Energien)
- Smarthome-Technik (KfW-Programme 151/152, 430; Bafa-Förderung Heizen mit erneuerbaren Energien; steuerliche Förderung)
- Energieberatung, energetische Fachplanung und Begleitung (KfW-Programm 431; Bafa-Förderung Energieberatung für Wohngebäude; steuerliche Förderung)
Im Internet finden Sie einen Überblick über die Förderprogramme der Kfw und der Bafa.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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