Krank im Urlaub: So sind Sie versichert
Beim Wandern im Gebirge den Fuß gebrochen oder im Ausland eine behandlungsbedürftige Infektion eingefangen – im Urlaub krank zu werden ist richtig ärgerlich. Lesen Sie hier, wie Sie sich am besten verhalten.
Für den Urlaub innerhalb der Europäischen Union übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Das gilt auch für manche weitere Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage der DVKA. In vielen Urlaubsländern reicht also die elektronische Gesundheitskarte. Sie enthält auf ihrer Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Auch für Privatversicherte gilt der private Vollschutz in Europa und oft sogar weltweit für eine Dauer von ein bis drei Monaten. Genau Infos über die jeweiligen Länder und Leistungen stehen in Ihrem Vertrag.
Was bezahlt die Krankenversicherung?
Wird die Europäische Krankenversicherungskarte nicht angenommen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung aus der eigenen Tasche vorstrecken. Heben Sie Rechnungen, Quittungen und Befunde daher gut auf, denn diese müssen Sie zu Hause bei Ihrer Kasse einreichen. Erstattet wird im Regelfall alles, was zum Leistungskatalog des Urlaubslands zählt. Lassen Sie sich in einer Einrichtung behandeln, die nicht zum öffentlichen Gesundheitssystem gehört, springt die EHIC nicht ein: Sie müssen die Kosten für diese Behandlungen selbst übernehmen.
Brauche ich eine Extraversicherung?
Fahren Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union, ist es sinnvoll, eine private Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck zu haben. Achten Sie bei Abschluss einer solchen Versicherung darauf, dass sie auch die Kosten für den Krankentransport nach Hause trägt. Denn dieser Service kann ganz schön ins Geld gehen. Fahren Sie für mehr als sechs Wochen im Jahr ins Ausland? Dann sollte die Police auch für längere Urlaube Schutz bieten. Das Gute bei einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung: Diese Absicherung erhalten Sie für einen geringen zweistelligen Eurobetrag im Jahr.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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