Kinderinvaliditätsversicherung: Schutz für den Nachwuchs
Ein Alptraum für alle Eltern: Das Kind erkrankt schwer oder wird Opfer eines Unfalls. Kommt es zum Schlimmsten, wird das Familienleben in vielerlei Hinsicht zur Zerreißprobe. Eine Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) kann zumindest die finanzielle Seite abfedern.
Ein aufgeschürftes Knie, eine Beule am Kopf – Kinder ziehen sich beim Spielen und Toben immer wieder kleineren Blessuren zu, die schnell verheilen. Doch was ist, wenn ihr Kind in einen Unfall verwickelt wird oder ernsthaft erkrankt? Entsteht ein dauerhafter Schaden, der zur Invalidität führt, benötigt das Kind künftig Unterstützung – oft ein Leben lang. Die daraus resultierenden hohen finanziellen Belastungen fängt eine Kinderinvaliditätsversicherung auf. Sie ist vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene.
Behinderung keine Seltenheit
In Deutschland ist etwa eines von hundert Kindern unter 16 Jahren schwerbehindert. Im Jahr 2017 war das nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei rund 182.000 Menschen unter 18 Jahren der Fall. Viele Behinderungen entwickeln sich oft erst im Laufe der Kindheit, etwa drei Viertel davon aufgrund einer schweren Erkrankung. Zahlreiche Eltern schließen deshalb eine Unfallversicherung für ihre Kinder ab. Die zahlt aber nur, wenn die Behinderung Folge eines Unfalls war. Den breiteren Schutz bietet die Kinderinvaliditätsversicherung.
Die Kinderinvaliditätsversicherung greift im Regelfall dann, wenn das Versorgungsamt dem Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent durch Unfall oder Krankheit attestiert. Das kann eine Krebserkrankung sein, aber auch wenn das Kind Diabetes oder Rheuma hat. Die meisten Verträge bieten eine lebenslange monatliche Rente, manche eine Einmalzahlung, einige Tarife verknüpfen beides.
Mit der monatlichen Rente können die Familien zum Beispiel Therapien finanzieren, die Krankenkassen nicht oder nicht vollständig übernehmen – oder auch die finanzielle Lücke schließen, die entsteht, wenn ein Elternteil beruflich kürzertritt, um das Kind zu pflegen. Sie wird in der Regel lebenslang gezahlt und sichert dem behinderten Kind später im Erwachsenenalter ein gewisses Grundeinkommen.
Wichtige Punkte bei der Auswahl
Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie die verschiedenen Tarife miteinander vergleichen und auf das Kleingedruckte achten. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:
- Alter des Kindes: Je früher eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen wird, umso besser. Möglich ist der Abschluss meist nach dem ersten Lebensjahr, manche Versicherer bieten einen Schutz ab der sechsten Lebenswoche an.
- Umstellungsrecht: Prüfen Sie, wann der Vertrag enden soll und ob spätestens dann ein Umstellungsrecht auf einen Erwachsenentarif möglich ist. Einige Tarife bieten auch die Möglichkeit, auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzustellen. Beides sollte ohne Gesundheitsprüfung möglich sein.
- Invaliditätsgrad: Die Versicherung sollte bereits ab 50 Prozent Behinderung greifen.
- Leistungsform: Vergleichen Sie, wie hoch die monatliche Rentenzahlung oder einmalige Kapitalzahlung ausfällt.
- Leistungsausschlüsse: Einige Anbieter schließen Krankheiten aus. Schauen Sie hier ganz genau hin. Üblich ist der Leistungsausschluss bei Behinderungen in Folge von psychischen und Suchterkrankungen.
Wichtig: Wie bei anderen Policen auch, müssen bei Abschluss eines Vertrags Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich beantwortet werden. Verschweigen Eltern relevante Informationen, kann das den Versicherungsschutz kosten.
Zwei alternative Modelle
Statt einer Invaliditätsversicherung schließen viele Eltern eine Unfallversicherung für Kinder ab. Beide Versicherungen sind sinnvolle Policen zum Schutz des Kindes. Die Unfallversicherung zahlt allerdings nur bei einem Unfall oder den Folgen eines Unfalls. Außerdem gibt es in den Tarifen meist prozentuale Abstufungen je nach Unfall oder Grad des körperlichen Schadens. Eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt in der Regel immer 100 Prozent. Damit ist der Versicherungsschutz umfangreicher, die Kosten für eine Kinderinvaliditätsversicherung dementsprechend auch höher als bei einer Unfallversicherung.
Der Abschluss einer Unfallversicherung bietet sich für all diejenigen an, deren Kind keine Kinderinvaliditätsversicherung erhält, weil es bereits erkrankt ist. Bei der Unfallversicherung gibt es meist keine umfassende Gesundheitsprüfung.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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