Hilfe, das Gepäck ist weg!

Hilfe, das Gepäck ist weg!

 

Sie kommen am Ferienziel an, aber Ihr Gepäck wurde nicht im selben Flugzeug befördert? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Lesen Sie hier, was bei Pauschal- und Individualreisen gilt.

Da fängt der Urlaub nicht entspannt an: Sie kommen am Ferienziel an – aber ohne Ihr Gepäck. Das kann richtig ärgerlich werden, besonders wenn es in den nächsten Tagen nicht nachgeliefert wird. Je nachdem, ob Sie eine Pauschalreise oder individuell einen Urlaub gebucht haben, unterscheiden sich die Regeln für eine Wiedergutmachung.

Zustellung zum Hotel

Fall 1: Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Falls Ihr Gepäck beschädigt wurde oder nicht angekommen ist, müssen Sie es direkt am Flughafen melden. Erreicht der Koffer mit einem späteren Flieger noch sein Ziel, sollte er Ihnen direkt ins Hotel geliefert werden. Melden Sie den Verlust auch sofort Ihrem Reiseveranstalter vor Ort und per E-Mail der Zentrale. Denn Sie können den Reisepreis für jeden Tag ohne Ihr Gepäck mindern. Bei der Höhe des angemessenen Wertes gibt es in der Rechtsprechung eine weite Spanne. Er wird im Zweifelsfall individuell festgelegt werden müssen. Ein Anhaltspunkt kann beispielsweise die Reisemangeltabelle des ADAC sein.

Wenn den Veranstalter die Schuld trifft, muss er außerdem den Wert des Gepäcks ersetzen – und unter Umständen eine Entschädigung zahlen, weil der Urlauber seine Zeit nicht nutzen konnte. Ohne Gepäck und somit Kleidungsstücke kann das in der Tat ein Problem werden. Aber Achtung: Die Haftung des Reiseveranstalters kann auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt werden. Das regelt Paragraf 651p des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer also die teure Kameraausrüstung oder den Pelzmantel im Koffer hat, wird vermutlich nicht die gesamte Summe zurückbekommen.

Fall 2: Sie haben individuell gebucht. Wenn Sie Ihren Flug direkt gebucht haben, müssen Sie sich bei der Fluggesellschaft beschweren. Sie ist in der Haftung, allerdings nur, wenn es um aufgegebenes Gepäck geht. Der entstandene Schaden muss mithilfe von Rechnungen beziehungsweise Quittungen nachgewiesen werden. Sie können also nicht einfach behaupten, eine Lederjacke, zwei Paar handgemachte Schuhe und teure Designerkleidung im Gepäck gehabt zu haben. Es kann hilfreich sein, das Gepäck vor dem Abflug zu fotografieren. Das ist auch für Sie eine Gedankenstütze. Der Höchstbetrag für beschädigtes oder verspätetes Reisegepäck liegt übrigens bei rund 1200 Euro. Erstattet wird nur der Zeitwert, nicht der Neuanschaffungspreis. Und: Für das Handgepäck gelten andere Regelungen.

Passen Sie auf Ihr Handgepäck auf

Wenn Sie die Kamera oder den Pelzmantel als Handgepäck mitnehmen, sind Sie übrigens selbst dafür verantwortlich. Ausnahme: Das Personal an Bord hat den Schaden verursacht. Das ist jedoch in der Regel nicht leicht zu beweisen. Darum sollten Sie sich überlegen, was Sie unbedingt mitnehmen müssen. Auf Wertgegenstände sollten Sie auch während des Flugs gut aufpassen. Noch besser ist es, sie gar nicht erst einzupacken.

Tipp: Wenn Ihr Gepäck verschwunden ist, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Bordkarte und Ihren Gepäckschein aufbewahren, bis die Sache geklärt ist. Im Regelfall halten die Fluggesellschaften außerdem Notfallsets mit Zahnbürste und Einwegunterhose parat. Ist das nicht der Fall, muss Ihnen die Fluggesellschaft die Ausgaben für eine notwendige und angemessene Anschaffung erstatten. Heben Sie darum die Belege auf.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es ausführlichere Informationen zum Thema. Auch die Verbraucherzentrale hat weiterführende Tipps online.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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