Hagel, Sturm, Gewitter: Welche Versicherung bei Schäden zahlt
Extreme Wetterlagen nehmen zu. Hauseigentümer und Mieter sollten ihre Versicherungen überprüfen – denn in vielen Verträgen sind nicht alle Naturgefahren abgedeckt.
Ob schwere Stürme, die das Hausdach beschädigen oder Starkregen, der in den Keller läuft – immer wieder bekommen Menschen die Wucht der Natur zu spüren. Die Hälfte der Deutschen sieht Sturm und Hagel als Gefahr für ihre Immobilie. Das zeigt eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung. Dementsprechend ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) fast jedes Haus gegen Sturm und Hagel abgesichert.
Nur zwölf Prozent der Deutschen fürchten hingegen Starkregen und Überschwemmung. Eine unterschätzte Gefahr? Klar ist: Wenn Unwetter Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen verursachen, kann das teuer werden.
Eine Universalversicherung gibt es nicht
Wer sich im Voraus ausreichend versichert, kann die finanziellen Folgen eines Unwetterschadens mindern. Eine Universalversicherung gibt es jedoch nicht. Während Mieter eine Hausratversicherung abschließen sollten, benötigen Haus- und Wohnungsbesitzer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung.
Die Hausratversicherung schützt in der Regel bei Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm. Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, die das gesamte Gebäude mit Türen, Fenstern und Treppen schützt, deckt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung ab. Darunter fallen insbesondere Möbel, Teppiche, technische Geräte und Kleidung.
Bei Unwetter- und Sturmschäden am Dach kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Zu beachten ist, dass ein Sturm mindestens mit Windstärke acht gewütet haben muss, damit die Schäden anerkannt werden. Das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Auch bei Blitzeinschlag kommt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf.
Starkregen – die unterschätzte Gefahr
Aufgepasst: Schäden durch Starkregen und Hochwasser sind weder durch die Hausrat- noch durch die Wohngebäude-Versicherung gedeckt. Sie gehören zu den sogenannten Elementarschäden, gegen die in Deutschland laut GDV 43 Prozent der Gebäude versichert sind.
Dabei gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Immobilien gegen Elementarschäden – und damit umfassend gegen Naturkatastrophen – versichert sind, sind es in Bremen nur 21 Prozent. Die Unterschiede sind historisch bedingt: So bestand in Baden-Württemberg bis 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.
Prognosen: Extremwetter nehmen zu
Der Klimawandel bedingt, dass Extremwetter zunehmen. Auch deutsche Versicherer warnen vor mehr Stürmen und Starkregen. Die Prognosen lassen aufhorchen: So prognostiziert ein französischer Rückversicherer in einer Studie, dass sich die Branche bis zum Jahr 2050 auf bis zu 50 Prozent höhere Schäden einstellen müsse.
Die durchschnittliche Niederschlagsmenge pro Jahr hat in den vergangenen 40 Jahren um rund zehn Prozent zugenommen. Zerstörungen entstehen vor allem durch kurze, heftige Starkregen – diese können überall mit ähnlich hoher Wahrscheinlichkeit auftreten.
Wer also bislang nicht gegen Starkregen und Überschwemmung versichert ist, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen und sich gegebenenfalls zusätzlich gegen Elementarschäden absichern.
Wenn Dritte bei Sturm geschädigt werden
Die private Haftpflichtversicherung kann ebenfalls für Unwetterschäden zuständig sein. Reißt etwa ein Sturm einen Blumenkasten vom Balkon und dieser trifft einen Passanten, zahlt die Versicherung des Besitzers an den Geschädigten, sofern der Hausbesitzer alle Verkehrssicherungspflichten und notwendigen Schutzmaßnahmen erfüllt hat.
Das gilt auch, wenn der Baum eines Gartenbesitzers auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn kracht. Stehen Bäume im Garten, sollte der Eigentümer sie regelmäßig kontrollieren. Eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr reicht: einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand (Bundesgerichtshof, Az. III ZR 225/2003). Sobald etwas verdächtig erscheint, etwa abgestorbenes Laub, oder wenn der Stamm erkennbar geschädigt ist oder Pilzbefall zeigt, muss er eingehend untersucht werden (OLG Hamm, Az. 9 U 144/2002). Ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben, muss der Besitzer den Baum fällen. Wer solche Schutzmaßnahmen unterlässt, verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht. Unter Umständen haftet er sogar dann, wenn dem Baum gar nicht anzusehen war, dass er marode war.
Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Schäden an Fahrzeugen sind übrigens durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt.
Schnellcheck: Welche Versicherung zahlt was?
- Hausratversicherung: Gegenstände im Haus, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wurden oder abhandengekommen sind
- Wohngebäudeversicherung: Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser
- Elementarschadenversicherung: Schäden durch Hochwasser oder Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüche
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Wenn Dritte zu Schaden kommen, beispielsweise, wenn sich bei einer vermieteten Immobilie bei Sturm Ziegel lösen, die Passanten verletzen
Vier Schritte, die Sie im Schadensfall vornehmen sollten:
- Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung.
- Beseitigen Sie keine Schäden, bevor Sie mit der Versicherung gesprochen haben.
- Dokumentieren Sie die Schäden anhand von Fotos oder Videos.
- Fassen Sie alle beschädigten Gegenstände in einer Liste zusammen.
Foto: dpa/Picture Alliance
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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