Eigenbedarfskündigung: was nun?
Das passiert immer wieder: Der Vermieter kündigt den Mietvertrag, weil er selbst oder nahe Angehörige in die Wohnung ziehen möchten. Grundsätzlich darf er das. Allerdings ist nicht alles rechtens, was gemacht wird. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie als Mieter bei einer Kündigung aus Eigenbedarf haben.
Die Wohnsituation ist in vielen Städten sehr schwierig geworden. Wer eine schöne Wohnung möglichst in Zentrumsnähe sucht, muss dafür sehr tief in die Tasche greifen. Diejenigen, die Wohnraum haben, wollen darum gar nicht darüber nachdenken, was passieren könnte, wenn der Vermieter plötzlich Eigenbedarf anmeldet. Die Folgen für sie wären in den meisten Fällen,
- dass sie ausziehen müssen.
- dass sie unter Zeitdruck eine neue Wohnung suchen müssen.
- dass sie entweder mehr Miete bezahlen oder an den Stadtrand ziehen müssen.
Warum Vermieter Eigenbedarf ankündigen
Oft kann man den Vermietern gar nicht übel nehmen, dass sie wegen Eigenbedarfs kündigen. Dafür gibt es gute Gründe:
- Die private Situation des Vermieters hat sich verändert – und jetzt ist die bisherige Mietwohnung optimal.
- Der Vermieter wohnte selbst zur Miete, sein Vermieter hat die Miete erhöht – und er besinnt sich auf die schon teilweise oder komplett abgezahlte Mietwohnung.
- Nahe Angehörige wie Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern und noch andere möchten in der Wohnung leben.
- Der Eigentümer hat die Wohnung verkauft. Der neue Eigentümer ist sich dessen bewusst, dass sich die Immobilie niemals über die Mieteinnahmen finanzieren lässt. Darum will er lieber selbst in der Wohnung leben und kündigt. Bei einer solchen Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung sind die Fristen allerdings lang.
Und dann gibt es natürlich auch noch Vermieter, die nur vorgeben, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Sie wollen die Wohnung danach teurer vermieten. Das allerdings kann schiefgehen. Denn dann kann der Vermieter wegen Betrugs angezeigt werden und unter Umständen muss er Schadenersatz zahlen. Allerdings muss der ehemalige Mieter beweisen können, dass niemals Eigenbedarf vorlag – und das kann sehr schwierig werden.
Wie ist die rechtliche Situation?
Wenn der Mieter sich an die Regeln hält und pünktlich seine Miete bezahlt, ist Eigenbedarf grundsätzlich der einzige Grund, das Mietverhältnis zu beenden. Darum müssen Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist, also je nach Dauer des Mietverhältnisses spätestens nach neun Monaten, ausziehen. Nur wenn der Auszug eine besondere Härte darstellt, gibt es die Möglichkeit, dass Sie als Mieter recht bekommen. Eine schwere Krankheit oder ein hohes Alter können als besondere Härte gelten. Aber auch hier gab es bereits Urteile, die eher vermieterfreundlich waren.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall vom Mieterschutzbund oder von einem spezialisierten Anwalt beraten. Übrigens: Ist der Vermieter eine GmbH, eine Aktien- oder Kommanditgesellschaft, kann sie nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Lassen Sie das Kündigungsschreiben von einem Experten überprüfen.
Nicht ganz so einfach kann gekündigt werden, wenn die Mietwohnung nach einem Verkauf von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Denn der Käufer kauft das Mietverhältnis erst einmal mit. Will er dann selbst in der Wohnung leben, muss er Sperrfristen beachten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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