Crowdworker: Lohnarbeiter aus dem Internet

Crowdworker: Lohnarbeiter aus dem Internet

 

Einfach, von überall aus zu erledigen und lukrativ – so preisen manche Crowdworking-Portale Jobs an. Doch verdient man als Micro-Jobber wirklich gutes Geld? Was Sie in der neuen digitalen Arbeitswelt erwartet, lesen Sie hier.

Crowdworker sind Menschen, die Arbeitsaufträge annehmen, die einer Masse (Crowd) zur Verfügung gestellt werden – vom Hundesitter bis zum Kurierfahrer. Die Aufträge werden meist über Crowdworking-Plattformen im Internet bereitgestellt, bei denen sich jeder anmelden und seine Arbeitsleistung anbieten kann. Diese Aufträge kommen von Unternehmen, die so Dienstleistungen meist günstiger und flexibler erhalten, als wenn sie den Auftrag anderweitig vergeben hätten.

Die registrierten Crowdworker bewerben sich bei Interesse für ein Projekt. Über ein Bewertungssystem können die Auftraggeber prüfen, ob und wie zufrieden ein Ex-Auftraggeber mit dem jeweiligen Crowdworker war. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg bemängelt: „Für Crowdworker selbst ist das System häufig intransparent.“

Die Verdienstspanne ist enorm

Rund 5 Prozent der über 18-Jährigen sind auf solchen Crowdworking-Plattformen aktiv. Das geht aus dem Crowdworking Monitor Nr. 1 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. In Deutschland ist die Art des Verdienstes relativ neu, erfreut sich jedoch wachsender Beliebtheit.

Die Hälfte der sogenannten Crowdworker ist zufrieden oder eher zufrieden mit ihrer Tätigkeit. 40 Prozent der Befragten gaben an, mehr als 1000 Euro brutto pro Woche zu verdienen, während ein Drittel weniger als 100 Euro pro Woche verbuchen kann. Kein Wunder, dass dem Crowdworking-Monitor zufolge 23 Prozent der Crowdworker unzufrieden mit ihrem Gehalt sind.

Mögliche Jobs als Crowdworker

Die Bandbreite der Crowdworker-Jobs ist enorm. Manche Plattformen vermitteln vor Ort zu erbringende Dienstleistungen wie Haushüterdienste oder Kurierfahrten. Oder Aufträge, die mit dem Smartphone oder PC zu erledigen sind. Das sind zum Beispiel Jobs wie:

  • Tester für Websites, Games und Usability
  • Preise für Produkte in einem Geschäft ablesen und in eine Datenbank eingeben
  • Produkt-Rezensionen
  • Dienstleistungen wie Lektorat oder Übersetzungen
  • Fotografieren

Gesucht werden zum Beispiel immer wieder Tester für neue Apps, Online-Spiele und Webseiten. Diese Aufgabe ist für die Anbieter von Apps und anderen Produkten sehr wichtig. Denn da die Tester die Aufgabe unvoreingenommen angehen, finden sie so manchen Fehler in der Benutzerführung.

Wer an Umfragen teilnimmt, kann auf manchen Plattformen Punkte verdienen – und sich diese bar auszahlen lassen. Durch diese Umfragen können Unternehmen mehr über ihre Produkte erfahren und sie verbessern. Doch Vorsicht: Manche Crowdworker sind sehr unzufrieden mit einigen Plattformen, die Jobs anbieten. So wurde das Geld zum Teil nicht ausgezahlt, beklagten sie den Verbraucherzentralen.

Möglich sind auch kleine Dienstleistungen, die man digital von jedem Ort der Welt aus erledigen kann. Werbesongs komponieren, Illustrationen anfertigen, übersetzen, aus einer Präsentation ein Erklärvideo erstellen – alles ist möglich.

Wer gerne fotografiert, kann seine Bilder online anbieten – für etwa 1 Euro pro Bild. Diese Bilder werden dann bei Low-Cost-Bildagenturen angeboten. Doch Vorsicht: Bei Fotos, auf denen Menschen abgelichtet werden, müssen die Urheberrechte vorher geklärt werden.

Schattenseiten der Crowdworker

Oft werden Crowdworker allerdings als digitale Tagelöhner bezeichnet. Der Digitalgipfel der Bundesregierung vom Oktober 2019 formulierte in einem Diskussionspapier Anforderungen an die Plattformarbeit. Darin werden folgende Punkte verankert:

  • Sind Plattformbeschäftigte Selbstständige? Auch bei digital organisierter Arbeit werden die Arbeiter durch Algorithmen gesteuert, überwacht oder bewertet. Eine echte wirtschaftliche Unabhängigkeit ist nicht gegeben.
  • Die Feststellung, ob jemand selbstständig ist, sollte einfach zu überprüfen sein. So sollen auch die Plattformbetreiber oder Auftraggeber beweisen können, dass es sich um eine echte Selbstständigkeit handelt.
  • Mehr Rechte für die Plattformbeschäftigten – zum Beispiel mit einem Einspruchsrecht für die Erwerbstätigen bei Sperrung, Einschränkung oder Löschung des Nutzerkontos.
  • Sozialen Schutz ausbauen: Mindestschutz auch bei Selbstständigen. Außerdem schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Branchenmindesthonorare vor.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann erklärte: „Wir brauchen faire Regeln für Plattformarbeit, denn hier wird die Digitalisierung in weiten Teilen missbraucht, um prekäre Arbeit zu organisieren.“ Crowdworker sollten sich daher sehr gut informieren, bevor sie sich für Arbeit für ein Portal entscheiden, denn oft sind die Regeln bindend. Sicher ist: Bei einfachen Aufgaben lohnt sich Crowdworking nur mit genug Aufträgen. Man sollte daher durchrechnen, ob es sich lohnt. Es kann sein, dass ein klassischer Nebenjob attraktiver ist.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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