Bezahlen an der Kasse – mit Unterschrift oder PIN?
Diese Erfahrung hat fast jeder schon gemacht: Mal wird beim Bezahlen mit Karte an der Ladenkasse die Geheimzahl zur Bestätigung verlangt und mal die Unterschrift. Aber wieso eigentlich?
Moderne Kassenterminals sind für mehrere Verfahren zur Bezahlbestätigung geeignet. Beim sogenannten girocard-System wird dabei die PIN abgefragt. Schiebt der Kunde seine Kreditkarte oder Sparkassen-Card (Debitkarte) in das Lesegerät und gibt dann seine Geheimzahl ein, wird sofort über den Server der Bank geprüft, ob genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist. Ebenfalls geprüft wird, ob die Karte gesperrt oder gestohlen wurde.
Viele Händler bevorzugen dieses Verfahren, denn die Bestätigung per PIN gilt vielen als sicherer als eine Unterschrift. Denn während sich Letztere fälschen lässt oder in der Eile des Geschäftsalltags oft nicht gründlich kontrolliert wird, erfordert die Geheimzahl das Wissen des Kartenbesitzers. Zudem wird das Konto direkt belastet. Allerdings muss der Händler im girocard-System bei der Verwendung von Debitkarten meist zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Einkaufswerts an das Geldinstitut des Kunden entrichten. Bei Kreditkarten liegt der Anteil höher.
Ein Sonderfall sind kontaktlose Zahlungen per Karte oder Handy. Bei der Kartenzahlung entfällt die Eingabe der PIN bei Beträgen bis 25 Euro. Im April beschloss die deutsche Kreditwirtschaft die Erhöhung dieses Maximalwerts auf 50 Euro. Allerdings kann es noch bis zum Herbst dauern, bis dies alle Händler umgesetzt haben. Beim Mobile Payment kann die Verifizierung mittels einer Smartphone-PIN, einem Fingerabdruck oder einer Face-ID erfolgen.
Alternative Lastschrift
Zusätzlich bieten Händler für Zahlungen mit Debitkarten das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) als Option an. Hierbei erteilt der Kunde dem Händler mit seiner Unterschrift ein Mandat, den fälligen Betrag von seinem Konto einzuziehen. Wie bei allen Lastschriften kann der Kunde diese Zahlungen rückgängig machen. Das ELV ist ein handelseigenes System, der Händler muss keine Gebühren an sein Kreditinstitut entrichten.
Viele Händler setzen auf eine wechselnde Abfrage – mal mit PIN, mal mit Unterschrift. Mit diesem Kompromiss haben sie eine gewisse Sicherheit, an ihr Geld zu kommen, und sparen gleichzeitig Abgaben durch den ebenso genutzten Einsatz des Lastschriftverfahrens. Während dabei in der Regel ein Zufallsgenerator im Kassenterminal entscheidet, überlassen einige Geschäfte ihren Kunden beim Bezahlen die Wahl zwischen den beiden Methoden.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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