Bei Crowdinvesting genau hinsehen

Bei Crowdinvesting genau hinsehen

 

Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen auf Finanzprodukte wie Tagesgeld und Festgeld liebäugeln gerade Kleinanleger mit einem sogenannten Crowdinvesting. Bei dieser Schwarmfinanzierung kann jedermann auch geringe Beträge in ein Unternehmen oder eine Immobilie stecken.

Über Online-Plattformen geht das ohne großen Aufwand. Wenn alles wie versprochen läuft, erhält der Investor Zinsen oder wird am Gewinn beteiligt. Um sich einen Eindruck von dem Investitionsobjekt machen zu können, wird dem Anleger ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) präsentiert. Allerdings muss er sich darüber im Klaren sein, dass es sich dabei nicht um eine neutrale Information handelt, sondern um eine Unterlage, die dem Verkauf dient. Die Risiken der häufig als Nachrangdarlehen aufgelegten Geldanlage bleiben eklatant: Im Notfall müssen erst andere Gläubiger ausgezahlt werden, bevor der Kleinanleger sein Geld zurückerhält.

Studie sieht Crowdinvesting kritisch

Die Universität Bamberg hat im Auftrag des baden-württembergischen Verbraucherministeriums eine Studie zu der Frage erstellt, ob die VIBs geeignet sind, über die Chancen und Risiken dieser Anlageform aufzuklären. Diese Frage muss nach Ansicht von Minister Peter Hauk eindeutig verneint werden. Vielmehr erzeugen die VIBs trotz des Informationsmangels die Illusion, gut über das Produkt informiert zu sein. Der Studienautor Andreas Oehler, Inhaber des Lehrstuhls Finanzwirtschaft der Universität Bamberg, empfiehlt Kleinanlegern auch, sich die Frage zu stellen, warum Banken nicht bereit waren, die mit dem Investment verbundenen Risiken in die eigenen Bücher zu nehmen.

Einen konkreten Lösungsvorschlag für Verbraucher enthält die Studie auch: Der Gesetzgeber sollte darüber nachdenken, die Regelung für Schwarmfinanzierung zu ändern. Aktuell sind Crowdinvesting-Plattformen von der Prospektpflicht und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befreit. Die Studie empfiehlt, diese Sonderregelung abzuschaffen. Bis dahin gilt die Empfehlung, ganz genau hinzusehen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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