Adoption, Erbschein, Hauskauf: Was der Notar beglaubigen muss

eingestellt von Marcel de Jesus Machado am 22. Februar 2018

Immer wenn es um die ganz wichtigen Dinge im Leben geht, kommt der Notar zum Einsatz. Er ist objektiv, unabhängig und beglaubigt Dokumente wie einen Immobilienvertrag oder eine Eheschließung. Seine Unterschrift wird aber noch viel häufiger benötigt. Lesen Sie hier, in welchen Lebenssituationen Sie einen Notar brauchen.

Rechtsanwälte und Notare haben eines gemeinsam, und das ist ihre juristische Ausbildung. Im Arbeitsalltag machen sie aber unterschiedliche Dinge: Der Rechtsanwalt vertritt einen Mandanten vor Gericht und will dessen Rechte durchsetzen. Der Notar ist dagegen unabhängig und objektiv: Er prüft Dokumente und unterschreibt sie. Und das macht er schon aus eigenem Interesse sehr gewissenhaft, denn er haftet mit seinem gesamten Vermögen für selbst verschuldete Fehler. Mit seiner Unterschrift bekommen diese Papiere eine besondere Bedeutung und die Bürger somit Rechtssicherheit.

Unterschrift mit Folgen

Die Unterschrift des Notars ist immer dann notwendig, wenn es um wirklich wichtige Dinge im Leben geht, etwa bei einem Hauskauf. Damit will der Staat den Bürger darauf aufmerksam machen, dass er sein Handeln gut durchdenken soll, bevor er einen Immobilienkaufvertrag unterschreibt. Denn eine notariell bestätigte Unterschrift ist mit Konsequenzen für die Zukunft verbunden – beim Kauf einer Immobilie in der Regel mit einem hohen Kredit, den viele lange Zeit abzahlen müssen.

Die Einsatzgebiete von Notaren im Überblick:

  • Adoption: Will ein Paar ein Kind adoptieren, setzt ein Notar die Anträge auf.
  • Ehe: Sie wollen einen Ehevertrag schließen und die Zugewinngemeinschaft modifizieren oder Gütertrennung vereinbaren? Dann berät Sie ein Notar, der am Ende auch den Vertrag beurkunden wird.
  • Immobilien: Sie kaufen oder verkaufen ein Haus, verschenken Ihre Wohnung an Ihre Kinder oder wollen Ihren Betrieb weitergeben? Dann ist der Notar der richtige Ansprechpartner, um die notwendigen Dokumente zu formulieren. Er wird auch eine Vormerkung im Grundbuch veranlassen oder dort eingetragene Grundpfandrechte löschen lassen. Geht es um die Absicherung eines Kredits, veranlasst er die Eintragung einer Hypothek.
  • Unternehmensgründung: Wenn Sie sich selbstständig machen und ins Handelsregister eingetragen werden müssen, benötigen Sie ebenfalls einen Notar. Das gilt auch, wenn es darum geht, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen und zu beurkunden – beispielsweise für eine Kommanditgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • Testament: Je komplizierter Ihre Familienverhältnisse sind, desto besser ist es, wenn ein Testament mit dem Notar besprochen und von ihm vorformuliert wird.
  • Vereine: Wird ein neuer Verein gegründet oder dessen Satzung geändert, ist das eine Aufgabe für den Notar.
  • Vorsorge: Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten können von Notaren aufgesetzt und beurkundet werden. Außerdem können diese Dokumente bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

In Deutschland gibt es hauptberufliche Notare und sogenannte Anwalts-Notare. Letztere sind Notare, die gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen sind. Es hängt vom Bundesland ab, nach welchem dieser Modelle ein Notar arbeitet.

Weitere Informationen

Bei der Bundesnotarkammer gibt es eine ausführliche Broschüre zu den Einsatzgebieten von Notaren und zu Anlaufstellen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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