Mit der Kreditkarte sicher im Internet einkaufen
Mit einem Zusatzschutz können Sie verhindern, dass Betrüger Ihre Kreditkarte zum Einkaufen auf Ihre Kosten missbrauchen. Der etwas sperrige Begriff dafür lautet „3D-Secure-Verfahren“. Gemeint ist damit, dass Sie einen Online-Kauf, bei dem Sie mit Kreditkarte bezahlen wollen, zusätzlich absichern müssen. Erfahren Sie hier, wie das geht.
Im Internet einzukaufen ist bequem. Allerdings kommt es im Milliardenmarkt des weltweiten Online-Handels vereinzelt vor, dass Kartendaten betrügerisch abgegriffen und missbräuchlich verwendet werden. Auch wenn Sie davor mit der Sparkassen-Kreditkarte in der Regel über die Kartenbedingungen bereits sehr gut geschützt sind, ist es ärgerlich, wenn es passiert – und mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Um Kunden und Händlern mehr Sicherheit zu verschaffen, wurde das sogenannte 3D-Secure-Verfahren entwickelt. Dabei müssen Sie bei einem Online-Kauf mehr angeben als nur Ihre Kreditkartennummer, die Kartengültigkeit und die Prüfziffer. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was bedeutet das 3D-Secure-Verfahren?
Am besten installieren Sie die App S-ID-Check. Wenn Sie online einkaufen, bekommen Sie die Zahlungsdetails aufs Smartphone geschickt und bestätigen nach der Überprüfung den Einkauf in der App. Die Bestätigung über die App ist außerdem sehr sicher. Da Betrüger nicht im Besitz Ihres Handys sind, können sie die Karte nicht missbräuchlich einsetzen, weil sie den Kauf nicht über das Mobilgerät bestätigen können.
Und wenn ich kein Smartphone habe?
Dann können Sie eine mobile Transaktionsnummer (mTAN) per SMS aufs Handy geschickt bekommen.
Was muss ich machen, um an diesem 3D-Secure-Verfahren teilzunehmen?
Sie müssen Ihre Kreditkarte auf der Homepage Ihrer Sparkasse dafür registrieren. Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Gibt es dieses Verfahren nicht schon recht lange?
Doch, bisher konnten Kunden ihren Einkauf über ein Passwort zusätzlich schützen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Darum muss die Kreditkarte auch neu registriert werden.
Gilt das für die Visa- und die Mastercard?
Ja, allerdings haben die Verfahren unterschiedliche Namen: Bei Mastercard heißt es „Mastercard SecureCode“, bei VISA „Verified by Visa“. Wenn Sie beide Karten haben, sollten Sie beide Karten registrieren lassen.
Wird dieses Verfahren von allen Online-Händlern eingesetzt?
Nein, aber es werden immer mehr.
Was ist, wenn ich eine Meldung bekomme, obwohl ich gar nichts einkaufen möchte?
Dann sollten Sie sofort Ihre Sparkasse benachrichtigen.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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