So gelingt Ihre erste Wohnungsübergabe

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 14. März 2018

Wenn Sie ihre erste Wohnung beziehen, wird Ihr Vermieter mit Ihnen eine sogenannte Wohnungsübergabe machen. Dabei hält man in einem Übergabeprotokoll fest, in welchem Zustand die Wohnung ist. Je nachdem, was dort steht, sind Sie im Zweifelsfall später für einen Schaden verantwortlich.

Es ist so weit: Sie ziehen in Ihre erste eigene Wohnung. Das ist ein großes Ereignis und nach der Unterschrift unter dem Mietvertrag der zweite Termin mit möglichen Konsequenzen. Denn damit Sie einziehen können, benötigen Sie die Schlüssel und die bekommen Sie in der Regel bei der Wohnungsübergabe. Dort treffen Sie normalerweise Ihren Vermieter, den Makler oder den Hausmeister.

Bevor Sie die Schlüssel zu der Wohnung erhalten, schauen Sie diese aber noch gemeinsam an und unterschreiben ein Übergabeprotokoll. In diesem Protokoll wird festgehalten, in welchem Zustand die Wohnung ist. Sie sollten sehr genau darauf achten, ob es Schäden gibt, denn falls diese nicht im Protokoll stehen, können Sie beim Auszug dafür haftbar gemacht werden. Das heißt: Sie müssen im Zweifelsfall für etwas bezahlen, das Sie nicht verursacht haben.

Worauf Sie achten sollten

Relativ einfach lässt sich ein Punkt abhaken: Wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass die Wohnung neu gestrichen wurde, dann sehen Sie das sofort. Wurde sie nicht neu gestrichen, sollten Sie das auf jeden Fall ins Protokoll schreiben lassen und mit Handyfotos dokumentieren. Denn sonst renovieren Sie je nach Mietvertrag im Zweifel zweimal: beim Aus- und beim Einzug.

Danach wird es schwieriger. Am besten gehen Sie nach dieser Checkliste vor:

  • Halten Sie die Zählerstände für Wasser, Heizung und Strom fest.
  • Notieren Sie, welche Einbauten es in welchem Raum gibt.
  • Achten Sie auf die Schäden und halten Sie sie geordnet nach Raum fest: Sind die Türen in Ordnung? Ist der Bodenbeleg fleckig oder zerkratzt? Ist ordentlich gestrichen? Sind die Fensterrahmen innen und außen in Ordnung? Und das Glas?
  • Wie sieht der Fliesenspiegel im Bad und in der Küche aus? Sind die Waschbecken und Toiletten ohne Sprung? Funktionieren alle Armaturen und Toilettenspülungen? Sehen Sie Stockflecken oder Schimmel, beispielsweise in den Fugen?
  • Notieren Sie, wie viele Schlüssel Sie bekommen, und probieren Sie alle aus. Es kann für Sie teuer werden, wenn Sie einen Schlüssel bekommen, der beispielsweise verbogen ist. Bemerken Sie das erst nach der Übergabe, müssen Sie für einen neuen Schlüssel bezahlen.
  • Funktionieren die Steckdosen und die Lichtschalter?
  • Haben Sie eine Küche übernommen, dann schauen Sie in den Backofen: Wurde er gereinigt? Und wie sieht der Kühlschrank aus?
  • Soll noch etwas repariert werden? Dann lassen Sie sich das schriftlich geben, am besten mit einer Zeitvorgabe.

 

Was Sie nicht tun sollten

Der Vormieter bietet Ihnen an, die Wohnungsschlüssel schon vor dem offiziellen Beginn des Mietvertrags Ihnen zu überlassen? Lassen Sie sich darauf nur ein, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, aus dem hervorgeht, dass der Vermieter oder sein Stellvertreter die Wohnung in diesem Zustand übernommen und für gut befunden hat. Sonst haben Sie zwar vielleicht die Schlüssel früher, dafür aber vielleicht viel Ärger und hohe Kosten.
Außerdem sollten Sie immer darauf bestehen, dass eine Übergabe mit Protokoll angefertigt wird. Sie können sonst nicht beweisen, welche Schäden schon bei deinem Einzug vorhanden waren.

Der Beitrag So gelingt Ihre erste Wohnungsübergabe erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

Schreibe einen Kommentar


Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 1. Februar 2021

Die zehn schönsten Sparschweinchen stehen fest Im Februar wurde fleißig gevotet und dabei wurden die 10 schönsten Sparschweinchen von insgesamt 154 gestalteten Sparschweinchen ausgewählt. Die zehn Gewinner der schönsten Sparschweine haben wir diese Woche benachrichtigt und die Künstler erhalten in den nächsten Tagen in Ihren gewünschten Filialen den…

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 31. Dezember 2020

  Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss einmal im Jahr die Nebenkosten abrechnen. Das ist – zumindest beim ersten Mal – nicht ganz einfach. Insbesondere, weil Mieter und Vermieter deshalb immer wieder vor Gericht landen.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 30. Dezember 2020

  Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, die Schulden einer anderen zu begleichen, sollte diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen. Für den Bürgen kann dies allerdings teuer werden.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 27. Dezember 2020

  Wer nach einem Unfall oder bei Krankheit Selbstbestimmung wahren möchte, sollte frühzeitig seinen Willen dokumentieren. Was man zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wissen sollte.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 21. Dezember 2020

  Ihre Tochter soll das Haus bekommen, und Ihr Sohn das Wertpapierdepot? Eine solche Entscheidung ist selten gerecht und steuerlich oft ungeschickt. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Immobilie klug planen, können Sie Steuern sparen und Streit unter den Erben oder Beschenkten vermeiden.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 14. Dezember 2020

  Ob als Geldanlage oder besonderes Präsent – Goldbarren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das glänzende Edelmetall gibt es in jeder Preis- und Gewichtsklasse. Wenn Sie einem geliebten Menschen einen Goldbarren zu Weihnachten schenken möchten, sollten Sie beim Kauf Einiges beachten.

Mehr lesen