Renovierungsklauseln im Mietvertrag

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 29. März 2018

Mietvertrag

Sie überlegen sich, in eine neue Wohnung zu ziehen und haben auch schon eine passende Bleibe gefunden? Fehlt also nur noch der Mietvertrag. Aber Vorsicht bei sogenannten Renovierungsklauseln, denn nicht immer sind diese auch rechtswirksam.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Müssen in der Wohnung Renovierungsarbeiten erledigt werden, spricht man auch gern von Schönheitsreparaturen. Dazu gehört in der Regel, dass Sie die Wände tapezieren oder Heizkörper, Innenfenster und Türen streichen. Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden wiederum fällt nicht darunter. Verlangt Ihr Vermieter dennoch solche Arbeiten von Ihnen, dann ist die Renovierungsklausel unwirksam.

So ist die Rechtslage

Laut Gesetz ist der Vermieter für die Renovierungsarbeiten in der Wohnung zuständig. Er kann sich jedoch mit einer Klausel im Mietvertrag aus der Affäre ziehen und die Arbeiten auf den Mieter übertragen. Einige Klauseln sind jedoch von Anfang an nichtig:

  • Starre Renovierungsklauseln: Sie beinhalten eine feste Vorgabe, wann und wie oft Renovierungen vom Mieter vorgenommen werden sollen. Hierfür werden gerne Formulierungen wie „spätestens“, „mindestens“ oder „immer“ in den Mietverträgen verwendet.
  • Abgeltungsklauseln: Sie sind für den Fall gedacht, dass Sie bei Ihrem Auszug noch nicht renoviert haben. Die Klausel soll Sie dazu verpflichten, sich anteilig an den Renovierungskosten zu beteiligen.

Mit „nach Bedarf“ oder „bei Erforderlichkeit“ versehene Klauseln gelten nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Wohnung ist in einem renovierten Zustand dem Mieter übergeben worden oder:
  • Dem Mieter wurde bei einer nicht renovierten Wohnung ein Ausgleich angeboten. Als unrenoviert gelten Wohnungen, die stark abgenutzt oder nicht bewohnbar sind. Als Ausgleich kann die Miete für einige Zeit erlassen oder reduziert werden.

Haben Sie trotz nichtiger Klauseln Renovierungsarbeiten vorgenommen, muss Ihr Vermieter Sie für die ohne rechtliche Verpflichtung geleisteten Schönheitsreparaturen entlohnen. Dasselbe gilt bei freiwilligen Verschönerungsarbeiten.

Gültig sind Formulierungen wie „im Allgemeinen“, „falls erforderlich“ oder „nach Bedarf“, die eine flexible Frist verdeutlichen. Dies bedeutet, dass Sie nur dann renovieren müssen, wenn es nötig ist.

Wenn die Renovierung nicht in Ihrem Mietvertrag geregelt ist oder die entsprechende Pflicht aufgrund unzulässiger Klauseln unwirksam ist, können Sie aus der Wohnung ausziehen, ohne sie renovieren zu müssen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

Schreibe einen Kommentar


Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 1. Februar 2021

Die zehn schönsten Sparschweinchen stehen fest Im Februar wurde fleißig gevotet und dabei wurden die 10 schönsten Sparschweinchen von insgesamt 154 gestalteten Sparschweinchen ausgewählt. Die zehn Gewinner der schönsten Sparschweine haben wir diese Woche benachrichtigt und die Künstler erhalten in den nächsten Tagen in Ihren gewünschten Filialen den…

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 31. Dezember 2020

  Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss einmal im Jahr die Nebenkosten abrechnen. Das ist – zumindest beim ersten Mal – nicht ganz einfach. Insbesondere, weil Mieter und Vermieter deshalb immer wieder vor Gericht landen.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 30. Dezember 2020

  Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, die Schulden einer anderen zu begleichen, sollte diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen. Für den Bürgen kann dies allerdings teuer werden.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 27. Dezember 2020

  Wer nach einem Unfall oder bei Krankheit Selbstbestimmung wahren möchte, sollte frühzeitig seinen Willen dokumentieren. Was man zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wissen sollte.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 21. Dezember 2020

  Ihre Tochter soll das Haus bekommen, und Ihr Sohn das Wertpapierdepot? Eine solche Entscheidung ist selten gerecht und steuerlich oft ungeschickt. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Immobilie klug planen, können Sie Steuern sparen und Streit unter den Erben oder Beschenkten vermeiden.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 14. Dezember 2020

  Ob als Geldanlage oder besonderes Präsent – Goldbarren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das glänzende Edelmetall gibt es in jeder Preis- und Gewichtsklasse. Wenn Sie einem geliebten Menschen einen Goldbarren zu Weihnachten schenken möchten, sollten Sie beim Kauf Einiges beachten.

Mehr lesen