Roboter fürs eigene Geld
Geldanlagen, die vollautomatisch von Computern gesteuert werden, sind auf dem Vormarsch. Doch es gibt einige Besonderheiten beim Robo-Advisor zu beachten.
Intelligente Systeme steuern Autos, Apps messen den Puls, smarte Kühlschränke ordern Nachschub. Nun schicken sich Roboter an, Geld anzulegen. Die Robo-Advisors, wie die virtuellen Anlageberater heißen, entscheiden vollautomatisch, wo und wie das Geld an den weltweiten Finanzmärkten investiert wird.
So funktioniert der Robo-Advisor – ein Beispiel:
- Vorbereitung: Der Kunde ermittelt anhand eines Fragenkatalogs seine Risikobereitschaft und definiert die Anlagedauer.
- Analyse: Der Computer ermittelt auf Basis der Antworten den Anlagetyp des Kunden.
- Empfehlung: Nach Auswertung aller Daten schlägt der Robo-Advisor eines von mehreren Portfolios im Programm vor.
- Check: Der Kunde bekommt das Portfolio vorgestellt und gibt dazu sein Feedback.
- Zustimmung: Der Robo-Advisor übermittelt die Kundendaten an seine Partnerbank, die Konto und Depot eröffnet.
- Startschuss: Der Kunde zahlt Geld auf das Konto ein. Der Roboter investiert es in börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs.
- Investment: Der Indexfonds kauft die entsprechenden Aktien oder Anleihen.
- Revision: Der Roboter schichtet das Portfolio zwischen ETFs um und passt die Zusammensetzung des Depots an.
- Gesprächsbedarf: Der Anleger wünscht einen Umbau des Portfolios.
- Neuausrichtung: Der Roboter nimmt die Umschichtung zwischen den Portfolios vor und verkauft gegebenenfalls ETFs.
- Zahltag: Der Verkaufserlös wird ausgezahlt oder als Guthaben auf das Konto gebucht.
Robo-Advisor im Blick der BaFin
Fraglich ist allerdings, ob der vollautomatisierte Beratungs- und Investmentprozess die Bedürfnisse der Kunden passgenau abdecken kann. Noch sind die meisten Anbieter zu kurz am Markt, um beurteilen zu können, ob Robo-Advisors ihr Geld wert sind. Hinzu kommt, dass die Sicherheit der von Robo-Advisorn verwalteten Gelder diskutiert wird. Auf die meisten Anbieter hat die Bankenfinanzaufsicht BaFin ein Auge. Sie achtet darauf, dass sie Kundengelder auf einem Treuhandkonto bei einer Depot- oder Geschäftsbank verwahren lassen.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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