So wird die Schadenfreiheitsklasse berechnet
Der November ist für viele Autofahrer der Monat, in dem sie sich um die Kraftfahrzeugversicherung für das kommende Jahr kümmern. Eine zentrale Rolle bei der Beitragshöhe spielt die Dauer der Schadenfreiheit. Lesen Sie hier, wie das Prinzip funktioniert.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft über die Anzahl der Jahre, in denen ein Versicherter keinen Schaden gemeldet und in denen die Versicherung keinen Schaden reguliert hat. So steht eine SF-Klasse 8 für acht schadenfreie Jahre. Meldet der Versicherte auch in diesem Jahr keinen Schaden, wird er im darauffolgenden Jahr in die SF-Klasse 9 eingestuft.
Mit steigender Schadenfreiheitsklasse reduziert sich der Versicherungsbeitrag. Man spricht deshalb auch vom Schadenfreiheitsrabatt. Umsichtiges und unfallfreies Fahren wird also von der Kfz-Versicherung belohnt. Meldet der Versicherte dagegen einen Unfall, führt das zu einer Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, die Versicherung wird teurer.
Keine Schadenfreiheitsklasse bei Teilkasko
SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Die SF-Klassen werden in beiden Versicherungen unabhängig voneinander berechnet. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen. Denn hier werden nur Risiken gedeckt, die der Autofahrer selbst nicht direkt beeinflussen kann, wie Glasbruch oder Brand.
Autofahrer können ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten, auch wenn sie einen Schaden gemeldet haben. Dazu muss der Versicherte die Kosten für den Schaden nachträglich selbst übernehmen. Wechselt ein Autofahrer den Anbieter der Kfz-Versicherung, kann er in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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