Ärger mit dem Handwerker: Das ist Ihr Recht
Geplatzte Termine, schlechte Planung, kreative Rechnungen: Hin und wieder gibt es Ärger mit dem Handwerker. Welche Rechte haben die Kunden?
Wenn Sie Probleme mit Handwerkern haben, können Sie die Verbraucherzentrale einschalten oder die Handwerkskammer. Sie nennt Ihnen eine Schlichtungsstelle. Doch bei welchen Ärgernissen lohnt sich dieser Schritt?
Ein Überblick:
Zwei Handwerker kommen, einer arbeitet. Wen müssen Sie zahlen?
Der Auszubildende verfolgt mit großen Augen, was sein ausgelernter Kollege da so werkelt, trägt aber nichts Produktives zum Projekt bei. Bezahlen Sie nur den Handwerker, der auch arbeitet. Etwas anderes gilt, wenn zwei Monteure nötig sind – etwa, weil die Sicherheitsanforderungen das vorschreiben oder einer dem anderen Teile oder Werkzeuge reichen muss.
Der Handwerker hat den vereinbarten Termin nicht eingehalten. Welche Rechte hat der Kunde?
Relativ wenige. Theoretisch könnte er zwar Schadensersatz für die unnütz aufgewendete Wartezeit verlangen. Der Wert dieser Zeit lässt sich jedoch nicht in Euro und Cent beziffern. Auch darf der Kunde den Vertrag nicht direkt kündigen, sondern muss dem Handwerker zumindest noch eine zweite Chance geben.
Ist es zulässig, als Termin nur vage „den Lauf des Vormittags“ anzugeben?
Wenn Kunden sich auf eine solche Vereinbarung einlassen, ist das ihre Sache. Grundsätzlich können Verbraucher aber verlangen, dass der Handwerker einen festen Termin nennt und ihn auch einhält. Gewisse Verschiebungen sind natürlich nie auszuschließen, sei es, weil es beim vorangegangenen Kunden länger dauerte oder der Verkehr in der Stadt sehr dicht war. In der Praxis hat es sich daher bewährt, den ersten Termin des Tages zu wählen.
Kaum ist der Siphon abgeschraubt, bemerkt der Klempner, dass er keine Dichtungsringe dabeihat. Wer trägt die Kosten für die erneute An- und Abfahrt?
Grundsätzlich dürfen Handwerker die Kosten für An- und Abfahrt pauschal abrechnen. Wenn sie den Weg noch einmal zurücklegen müssen, weil sie einen Planungsfehler begangen oder etwas vergessen haben, darf dieses Versäumnis allerdings nicht zulasten des Kunden gehen.
Ist es erlaubt, angefangene Arbeitsstunden einfach aufzurunden?
Diese Unsitte ist zwar verbreitet, aber rechtswidrig.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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