Welche Verträge kann man widerrufen?
Du hast im Internet eingekauft oder telefonisch einen Vertrag abgeschlossen? Jetzt bist du dir unsicher, ob du die bestellte Leistung ablehnen und die Ware zurückgeben kannst? In bestimmten Fällen hilft dir das Widerrufsrecht.
Handelt es sich um einen Vertrag, der online, am Telefon, an der Haustüre oder auf Kaffeefahrten geschlossen wurde, kannst du dich als Verbraucher grundsätzlich im Nachhinein vom Vertrag lösen. Solche Verträge dürfen regelmäßig ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wer online Waren bestellt hat und diese innerhalb von zwei Wochen zurückschickt, bekommt im Falle einer bereits erfolgten Bezahlung sein Geld zurückerstattet. Aber aufgepasst: Im stationären Handel gilt in der Regel kein solches Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht gilt in der EU explizit für folgende Einkäufe und Verträge:
- Fernabsatz-Verträge: Hierunter fallen Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation geschlossen wurden, also über das Internet, während eines Telefonats, per Brief, Postkarte oder Fax. Die Voraussetzung muss sein, dass ein Unternehmen sein Geschäft regelmäßig im Fernabsatz betreibt. Dazu zählt nicht der Tante-Emma-Laden, bei dem man gelegentlich telefonisch bestellen kann.
- Verträge außerhalb von Geschäftsräumen: Damit sind Verträge gemeint, die an der eigenen Haustüre, am Arbeitsplatz, auf der Straße oder bei einer Veranstaltung abgeschlossen wurden – beispielsweise an einem Infostand auf dem Uni-Campus.
Wie geht man beim Widerruf vor?
Um das Widerrufsrecht wahrzunehmen, musst du dem Händler oder Vertragspartner binnen 14 Tagen mitteilen, dass du widerrufen willst. Dazu kannst du entweder ein mitgeliefertes Formular des Händlers verwenden oder selbst ein Schreiben aufsetzen. Einen Grund musst du nicht angeben.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Widerrufserklärung unwirksam zu machen und damit verbundene Geldsummen rückzuerstatten. Handelt es sich um online bestellte Waren, muss der Kunde die Produkte nicht zwingend in der Originalverpackung zurückschicken. Falls ein Verkäufer das verlangt, ist dies nicht rechtmäßig.
Wann hat ein Verbraucher kein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht für den Kauf von Waren, die online bestellt wurden, besteht nicht mehr, wenn der Kunde die Ware beschädigt hat – zum Beispiel beim Testen. Als Faustregel gilt: Die Waren dürfen in dem Maße ausprobiert werden, wie es auch im Laden möglich wäre. Auch Sonderanfertigungen wie beispielsweise ein maßgeschneidertes Hemd oder verderbliche Ware wie frische Lebensmittel sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Das gilt auch für Zeitungen und Zeitschriften.
Kein gesetzlich vorgesehenes Widerrufsrecht gibt es außerdem für Bau- und Grundstückskaufverträge, online abgeschlossene Pauschalreiseverträge, Personenbeförderungsverträge, medizinische Behandlungsverträge und Verträge, bei denen die Leistung sofort erbracht und bezahlt wird und nicht mehr als 40 Euro kostet. Auch den Kauf von Tickets für Konzerte und Veranstaltungen, die an einem bestimmten Termin stattfinden, kannst du nicht rückgängig machen. Gleiches gilt für Filme oder Musik ab dem Zeitpunkt des Downloads. Beachte außerdem, dass die verbraucherfreundlichen Widerrufsregeln nur in der EU gelten.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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