Was die Corona-Krise für Azubis und Berufseinsteiger bedeutet

Was die Corona-Krise für Azubis und Berufseinsteiger bedeutet

 

Mitten in der Ausbildung – und dann breitet sich das Corona-Virus aus. Das hat für Azubis Konsequenzen: geschlossene Berufsschulen, eventuell noch niedrigere Gehälter, eine ungewisse Zukunft. Hier erfahrt ihr mehr zu diesem Thema.

Über 700.000 Betriebe sind derzeit in Kurzarbeit. Das hat auch Folgen für Auszubildende. Allerdings: Falls du zu dieser Gruppe gehörst, muss das Unternehmen erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor du in Kurzarbeit geschickt werden kannst. Dazu gehört: Können die Azubis in eine andere Abteilung wechseln? Lässt sich der Ausbildungsplan umstellen? Oder gibt es spezielle Schulungen, die jetzt eingeschoben werden können?

Gerade bei kleinen Unternehmen ist das natürlich schwierig. Müssen die Auszubildenden also doch in Kurzarbeit gehen, so bekommen sie laut Paragraf 19 Berufsbildungsgesetz zunächst noch sechs Wochen das volle Gehalt. Das aber ist schwierig, wenn der Ausbildungsbetrieb keine Einnahmen mehr hat – also beispielsweise bei einem Hotel oder Restaurant. Darum versucht die Bundesregierung derzeit, eine Lösung zu finden, die die Ausbildungsberufe und die Azubis gleichermaßen fair behandelt. Reicht das Geld am Ende tatsächlich nicht, kannst du als Azubi Grundsicherung bei der Arbeitsagentur beantragen.

Ist der Ausbildungsbetrieb übrigens so lange geschlossen, dass er nicht mehr ausbilden kann, müssen sich der Arbeitgeber, die Arbeitsagentur und die Industrie- und Handels- beziehungsweise die Handwerkskammer um einen neuen Ausbildungsplatz für den jeweiligen Azubi bemühen.

Was, wenn die Berufsschule geschlossen ist?

Ist die Berufsschule geschlossen, musst du in den Betrieb – falls dieser geöffnet ist. Azubis sollten sich mit ihrem Ansprechpartner zu diesem Thema kurzschließen. Zwar sollten derzeit flächendeckend die Berufsschulen wieder öffnen, doch kann sich das jederzeit wieder ändern. So zum Beispiel, wenn ein Schüler oder Lehrer ein positives Covid-19-Ergebnis hat oder wenn es in der betreffenden Stadt einen Ausbruch des Virus gibt.

Die Prüfungen wurden in den Sommer verlegt. Dementsprechend ändert sich am Ausbildungsvertrag erst einmal nichts. Sollten die Prüfungen weiter verschoben werden, müsste Stand Anfang Mai 2020 ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit gestellt werden. Für den kommenden Ausbildungsjahrgang könnte die Situation ähnlich aussehen. Denn solange es keine Medikamente und keinen Impfstoff gegen das Corona-Virus gibt, bleibt die Gefahr bestehen.

Sehr viele Informationen zum Thema hat die IG Metall im Netz bereitgestellt. Auch Handwerks- und Industrie- und Handelskammern bieten telefonische Beratung für Ausbilder und Auszubildende an. Die Nummern findest du auf den entsprechenden Internetseiten.

Und wenn man Berufseinsteiger in Probezeit ist?

Bist du schon in der Probezeit, ist dies eine schwierige Situation, denn der übliche Kündigungsschutz gilt dann noch nicht. Heißt: Du kannst leichter entlassen werden als deine Kollegen, die eben nicht mehr in der Probezeit sind. Darum solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Letztlich wird es auf den Einzelfall ankommen: Wie solvent ist das Unternehmen?

Geht der Arbeitgeber in Kurzarbeit, heißt das jedoch noch nicht, dass du automatisch entlassen wirst, nur weil du in der Probezeit bist: Aus einem PDF mit dem Titel „Kurzarbeit (KUG) aufgrund der CORONA-Pandemie – FAQ zum Kurzarbeitergeld“, das die Bundesagentur für Arbeit zum Herunterladen anbietet, geht hervor, dass du Anspruch auf Kurzarbeitergeld hast, wenn du im Anschluss übernommen werden sollst.

Was, wenn die Probezeit vorbei ist?

Corona allein ist kein Grund, einen Arbeitnehmer zu entlassen. Wer also eine Kündigung bekommt, sollte diese überprüfen lassen. Das allerdings muss schnell gehen, denn eine Klage muss innerhalb von drei Wochen das Arbeitsgericht erreichen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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