Geld sparen bei der Bafög-Rückzahlung
Bafög ist eine tolle Sache während des Studiums, sichert die wichtigsten Lebenshaltungskosten für die Zeit des Lernens und ermöglicht oft erst die Entscheidung für das Studium. Wenn dann der Abschluss geschafft ist, sollte man sich auch schon überlegen, wie man die Bafög-Rückzahlung optimieren kann – denn das spart bares Geld.
Die Aufforderung zur Rückzahlung verschickt das Bundesverwaltungsamt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, das ist die Regelstudienzeit. Von der erhaltenen Förderung müssen lediglich 50 Prozent zurückgezahlt werden, die anderen 50 Prozent hat der Studierende als Zuschuss erhalten. Doch auch diese 50 Prozent lassen sich noch reduzieren.
Wer vor Beginn der ersten Tilgung das Angebot des Bundesverwaltungsamts annimmt, die Schulden in einer Summe zurückzuzahlen, kann einen ordentlichen Betrag sparen. Die ist individuell unterschiedlich und hängt von der Höhe der erhaltenen Darlehenssumme ab. Für jede Darlehenssumme ist genau festgelegt, wie viel Prozent Nachlass dem Rückzahler gewährt werden, wenn er die Schulden in einer Summe tilgt. Der Nachlass liegt bei 10.000 Euro sogar bei 28,5 Prozent auf die gesamte Summe. Wer kann, sollte also die Zeit vom Abschluss des Studiums bis zum Rückzahlungsbescheid nutzen, um Rücklagen zu bilden.
Neue Adresse?
Um Dich zur Bafög-Rückzahlung aufzufordern, braucht das Amt Deine aktuelle Adresse. Wenn Du vergisst, das Amt über Deine neue Adresse zu informieren, musst Du 25 Euro für die Anschriftenermittlung zahlen. Sollte es sogar so weit kommen, dass Du durch die fehlende Adresse die Rückzahlungsraten zu spät zahlst, musst Du zusätzlich Verzugszinsen zahlen. Adressänderungen kannst Du online auf der Seite des Bundesverwaltungsamts machen.
Die Raten betragen normalerweise vierteljährlich 315 Euro, monatlich zahlst Du also 105 Euro zurück. Für die Bafög-Rückzahlung des Maximalbetrags von 10.000 Euro braucht man dann zum Beispiel acht Jahre. Solltest Deine Einkommenssituation nicht so gut aussehen, musst Du niedrigere Raten zahlen, wodurch sich die Zeit der Rückzahlung auch auf 20 Jahre ziehen kann.
Wenn das Geld für die Rückzahlung fehlt, kann die Rückzahlung aufgeschoben werden. Nicht immer folgt auf das Studium sofort ein festes Gehalt. Bei geringen Einkommen kann die Rückzahlung verschoben werden. Wer im Monat weniger zur Verfügung hat als 1225 Euro, kann die Zahlung per Antrag beim Bundesverwaltungsamt aufschieben.
Neue Erlassmöglichkeiten
Für künftige Rückzahler sieht das jüngste Bafög-Gesetz vom September 2019 zudem neue Erlassmöglichkeiten vor. Eine Möglichkeit: Studierende, die den Zuschuss erstmalig ab September 2019 erhalten haben und später beispielsweise mit Unterbrechungen zurückzahlen, können nach 20 Jahren alle Schulden erlassen bekommen.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.