Bafög-Reform: Mehr Geld ab Sommersemester 2021

Bafög-Reform: Mehr Geld ab Sommersemester 2021

 

Beim Bafög für Studierende hat sich viel getan: Mehr Berechtigte, mehr Geld, weniger Rückzahlung – zumindest für einige. Wie sich die Bafög-Reform auswirkt und wann sich die vorzeitige Rückzahlung lohnt.

Auszubildende und Studenten haben es nicht immer leicht. Studiengebühren müssen bezahlt und teure Fachbücher gekauft werden – währenddessen steigen die Lebenshaltungskosten kontinuierlich. Für Menschen, die finanzielle Unterstützung brauchen, gibt es Bafög. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hilft, während einer Ausbildung oder eines Studiums das Leben zu finanzieren, wenn die eigenen Mittel und die der Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner nicht ausreichen. Die Bundesregierung überprüft die Bafög-Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen alle zwei Jahre und legt sie dem Bundestag und Bundesrat vor.

Es gibt gute Nachrichten: Wer bereits Bafög erhält oder mit dem Gedanken spielt, einen Bafög-Antrag für das kommende Sommer- oder Wintersemester zu stellen, darf sich auf mehr Geld freuen. Denn es gibt höhere Fördersätze, mehr Zuschüsse und verbesserte Rückzahlungsbedingungen: Das wurde am 1. August 2019 in der jüngsten Bafög-Reform festgelegt und wird seitdem in drei Schritten realisiert. Laut dieser Reform erfolgen die Erhöhungen der Bafög-Bedarfssätze, Freibeträge und andere Anpassungen zwischen 2019 und 2021.

Mehr Geld zum Leben für Schüler und Studenten

Zum Wintersemester 2020/2021 hat sich der Höchstsatz auf 861 Euro pro Monat erhöht. Im Herbst 2021 sollen die Bedarfssätze nochmals um einige Prozent angehoben werden. Auch für Azubis und Schüler haben sich die Sätze erhöht. Welche sonstigen Erhöhungen seit der Bafög-Reform beim Wohnzuschlag, den Rücklagen oder der Kranken- und Pflegeversicherung gemacht wurden, erfährst du hier.

Auch die Freibeträge steigen zum Herbst 2021 um sechs Prozent erneut an. Das bedeutet, vom Einkommen oder von dem der Eltern werden einschlägige Beträge abgezogen, um zu verhindern, dass das Einkommen vollständig auf den Bafög-Bedarfssatz angerechnet wird. Durch die Erhöhung der Freibeträge sind mehr Menschen Bafög-berechtigt. Mit der Anpassung der Freibeträge zum Wintersemester 2021/2022 muss außerdem eine moderate Lohnsteigerung der Gehälter der Eltern nicht zu einer Senkung des Bafögs führen.

Keine Angst vor Bafög-Schulden?

Das Studenten-Bafög ist zur Hälfte ein staatlicher Zuschuss. Du zahlst also nur die Hälfte zurück, sogar ohne Zinsen. Nach dem Studium – spätestens fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer muss man beginnen, die Bafög-Schulden zu begleichen – in der Regel quartalsweise in Raten von bislang 315 Euro, auf den Monat gerechnet 105 Euro. Nun ist zwar die Ratenhöhe auf 130 Euro pro Monat gestiegen, aber man muss die Gesamtschuld nur noch innerhalb von höchstens 77 Raten abzahlen – also maximal 10.010 Euro.

Zugutekommt das besonders jenen, die den Höchstsatz erhalten. Denn: Wenn du zum Beispiel fünf Jahre lang 861 Euro im Monat bekommst, hast du am Ende 51.660 Euro Bafög-Schulden. Davon müsstest du die Hälfte zurückzahlen, also 25.830 Euro. Nach der aktuellen Bafög-Reform zahlst du jedoch nur 10.010 Euro zurück – 15.820 Euro weniger als die Hälfte. Wer niedere Schulden hat, ist früher schuldenfrei.

Studierende, Azubis und Schüler profitieren bereits seit Beginn der Bafög-Reform von den Verbesserungen. Auch 2021 ist in Unistädten mit steigenden Lebenshaltungskosten zu rechnen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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