Krankentagegeld – eine wichtige Absicherung

Krankentagegeld – eine wichtige Absicherung

 

Freiberufler und Selbstständige haben üblicherweise keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Darum sollten Sie sich absichern.

„Ich kann es mir doch gar nicht leisten, krank zu werden.“ Diesen Satz sagen viele Freiberufler und Selbstständige. Krank werden sie dennoch und vor Unfällen sind sie auch nicht gefeit. Die Zähne zusammenbeißen und weiterarbeiten geht nicht immer. Wenn ein Unfall oder eine längere Erkrankung einen Selbstständigen oder Freiberufler aus der Bahn wirft, ist das doppelt schmerzhaft. Denn anders als Angestellte bekommen sie keine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber und auch kein gesetzliches Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Zu den gesundheitlichen Sorgen kommen also finanzielle Probleme. Ein ausreichendes Krankentagegeld trägt dazu bei, die berufliche Existenz zu sichern.

Die Vorzüge der Krankentagegeld-Versicherung:

  • Sie bekommen im Krankheitsfall finanzielle Hilfe.
  • Sie können den Umfang individuell vereinbaren.
  • Sie können günstige Pakete abschließen.

Beim Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung können Sie vereinbaren, in welcher Höhe und ab dem wievielten Krankheitstag das Krankentagegeld gezahlt werden soll. Damit bietet diese private Absicherung genügend Gestaltungsraum für verschiedene Berufsgruppen und Einkommensstufen, vom Existenzgründer bis zum etablierten Unternehmer.

Höhe hängt vom Einkommen ab

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können bei ihrer Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben. Dann erhalten sie für einen höheren Kassenbeitragssatz ab dem 43. Krankheitstag das gesetzliche Krankengeld. Bis zu diesem Zeitpunkt gehen sie jedoch leer aus. Wer vor Ablauf der sechs Wochen Krankengeld beziehen möchte, kommt um eine ergänzende private Police nicht herum.

Der Selbstständige darf sich jedoch durch das Krankentagegeld grundsätzlich keine höhere Geldleistung sichern, als er in der Regel durch sein Erwerbseinkommen erreicht. Die Krankenkassen ziehen das Einkommen heran, das der Versicherte im Jahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte. Wer nur wenig Einkommen hat, bekommt auch nur wenig Krankengeld.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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