Betriebliche Krankenversicherung – so helfen Sie Ihren Mitarbeitern
Arbeitgeber können bei ihren Angestellten mit einer betrieblichen Krankenversicherung punkten. Diese erhöht die Attraktivität der Firma – und hilft Ihren Mitarbeitern, fit zu bleiben.
Die Krankenversicherung zählt zu den großen Errungenschaften des Sozialstaats. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Grundversorgung ab. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Versicherte gesondert vereinbaren und bezahlen. Sie als Arbeitgeber können Ihre Angestellten unterstützen, indem Sie eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) abschließen. Das macht Sie als Unternehmen gleichzeitig attraktiv für knappe Fach- und Führungskräfte. Sie motivieren Ihre Mitarbeiter und erhalten deren Arbeitskraft.
Die bKV ergänzt die Leistungen der bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung. Da es sich um Gruppenverträge handelt, entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Damit erhalten auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen einen Gesundheitsschutz.
Die bKV-Tarife der Sparkassen-Versicherer Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung sind als Kompakttarife aufgebaut und ergänzen die Gesundheitsleistungen im jeweils gewünschten Umfang. Diese Kompakttarife beinhalten je nach Tarifstufe Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte, für alternative Heilmethoden, Zahnmedizin, Hör- und Sehhilfen und vieles mehr. Die bKV-Produkte mit dem Tarifbaustein „VorsorgePro“ bieten zudem sinnvolle Vorsorgeleistungen zur Früherkennung von Krankheiten sowie Impfungen, sodass die Mitarbeiter erst gar nicht krank werden oder im Fall der Krankheit besser abgesichert sind. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Voraussetzung einer bKV
Unternehmer mit mindestens zehn sozial- und gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern können den Schutz für ihre Beschäftigten erhöhen. 450-Euro-Kräfte und Azubis sind nicht versicherbar, ebenso erhalten privat Krankenversicherte in der Belegschaft keinen zusätzlichen Schutz.
Auf Antrag und mit einer Gesundheitsprüfung können Ehe-/Lebenspartner und Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kinder bis zum 27. Lebensjahr mitversichert werden.
Was ist dabei?
Sie oder Ihre Mitarbeiter können verschiedene Bausteine kombinieren. Dazu zählen:
- Sehhilfen
- Zahnersatz
- Zahnvorsorge und -behandlung
- Zusatzleistungen für stationäre Reha- und Krankenhausaufenthalte
- Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren
- Reisekrankenversicherung
Und wie ist die steuerliche Situation?
Die vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zur bKV sind immer als geldwerter Vorteil zu behandeln. Die bKV-Beiträge sind demzufolge steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt drei Modelle der steuerlichen Behandlung: Bar- und Nettolohn sowie Pauschalversteuerung. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt, welcher Durchführungsweg für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist.
Übrigens: Sport in der Freizeit hält Mitarbeiter fit und nützt damit auch dem Unternehmen. Das Finanzamt genehmigt für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung 500 Euro jährlich je Mitarbeiter als steuerfreie Unterstützung. Der Zuschuss gilt für Trainingseinheiten im Betrieb selbst und für Kurse im Sportverein oder im Fitnesscenter, soweit diese den Anforderungen der Krankenkasse zur Gesundheitsvorsorge entsprechen. Laufende Mitgliedsbeiträge hingegen sind nicht steuerbefreit. Im Zweifel sollten Unternehmer über die Krankenkassen ihrer Mitarbeiter klären, welche Kurse aktuell anerkannt und damit förderungswürdig sind.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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