Arbeitszeiterfassung: die Pflichten nach dem EuGH-Urteil

Arbeitszeiterfassung: die Pflichten nach dem EuGH-Urteil

 

Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Alle EU-Staaten müssen die systematische Zeiterfassung nun durchsetzen, entschieden die Richter in Luxemburg. Die im EU-Recht garantierten Arbeitnehmerrechte sind durch dieses Urteil klar gestärkt worden, denn die Pflicht zur Zeiterfassung ermöglicht die Überprüfung, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten wurden.

Die höchsten EU-Richter unterstrichen die Bedeutung des Grundrechts jedes Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Die EU-Staaten müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer diese Rechte auch wirklich wahrnehmen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer die schwächere Partei im Arbeitsvertrag sind.

Große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag

Die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die schon jetzt auch für Deutschland bindend ist, schreibt vor: Mehr als 48 Stunden Wochenarbeitszeit im Durchschnitt sind nicht erlaubt. Ohne Zeiterfassung wird aber auch diese Höchstgrenze oft überschritten – zulasten der Arbeitnehmer.

Das Urteil wird auch große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden bislang die Arbeitszeiten systematisch erfasst. Auch Heimarbeit oder Außendienst muss demnach registriert werden, etwa über Apps oder elektronische Erfassung am Laptop. Wird abends von zu Hause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben, könnte auch dies unter die Pflicht zur Erfassung fallen.

Die Gewerkschaften begrüßen das Urteil

Im deutschen Arbeitszeitgesetz ist bisher nur vorgeschrieben, dass Überstunden nach den üblichen acht Stunden Regelarbeitszeit registriert werden. Gewerkschafter monieren schon lange, dass dies eigentlich nur möglich sei, wenn auch die reguläre Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur systematischen Erfassung aller Arbeitszeiten begrüßt.

Die Umsetzung in deutsches Recht ist nun Aufgabe des Gesetzgebers. Sie als Arbeitgeber müssen aber nicht so lange warten, sollten Sie noch die Vertrauensarbeitszeit anwenden. Schon jetzt gibt es diverse Zeiterfassungssysteme, die auch mobil am Laptop oder als App funktionieren. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken und Sie sind auf der sicheren Seite.

Foto: iStockphoto

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

Schreibe einen Kommentar