Zahnzusatzversicherung – damit Sie Lücken schließen können
Haben Sie auch weiche Knie, wenn Sie zum Zahnarzt müssen? Zur Furcht vor Schmerzen kommt die Sorge wegen hoher Behandlungskosten. Die gesetzlichen Kassen übernehmen nur einen Teil davon. Eine Zahnzusatzversicherung der Union Krankenversicherung (UKV) kann die Lücke verringern.
Inlays, Kronen, Implantate: Wenn Sie Wert auf optisch ansprechende Zähne legen, müssen Sie oft tief in die Tasche greifen. Ein Implantat beispielsweise kostet mehrere Tausend Euro, von denen die Krankenkasse nur eine Teilsumme übernimmt. Die sogenannte Regelversorgung darf, so das Sozialgesetzbuch, „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Aber sogar dann müssen Sie oft selbst zuzahlen, denn der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss der Krankenkasse beträgt meist nur die Hälfte der Regelversorgung.
Leistungen sorgfältig prüfen
Um die Lücke zwischen Kassen- und Eigenanteil wenigstens teilweise zu schließen, bieten viele private Krankenversicherer Zahnzusatzversicherungen an. Ende 2016 – dies sind die aktuellen Zahlen des Verbands der privaten Krankenversicherung – waren schon über 15 Millionen entsprechende Policen abgeschlossen. Dabei schwanken die monatlichen Kosten ebenso wie die Leistungen. Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie sorgfältig prüfen, was Sie für Ihr Geld bekommen. Je nach Police werden die Kosten für Zahnersatz – also Brücken, Implantate oder Prothesen – sowie für Kronen und Füllungen erstattet. Auch die professionelle Zahnreinigung kann dabei sein.
Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie bei Abschluss der Versicherung sind, desto geringer wird die monatliche Belastung. Da die meisten Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, zahlen Personen mit schlechten Zähnen mehr. Die meisten Versicherungen legen zudem eine Wartezeit bis zum Anspruch von Leistungen fest.
Service wie bei Privatpatienten
Die UKV, die private Krankenversicherung der Sparkassen, bietet dafür eine Zahnzusatzversicherung mit überdurchschnittlichen Leistungen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe und sogar für Parodontose- sowie Wurzelbehandlung. Ihr breites Leistungsspektrum ergänzt die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „ZahnPRIVAT“ erstattet die Kosten auch ohne Vorleistung der GKV, und zwar bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte. Das heißt, der Kunde kann sich wie ein Privatpatient behandeln lassen und dabei aktuelle medizinische Verfahren in Anspruch nehmen – zum Beispiel eine Parodontose-Behandlung auch mittels Periochip, Röntgenaufnahmen auch mit digitaler Volumentomografie und Schmerzausschaltung auch durch Analgosedierung.
Die Zahnzusatzversicherung der UKV gibt es in den drei Tarifen Kompakt, Optimal und Premium. Beim Premium-Tarif werden Ihnen 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Füllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie Aufbissbehelfe und Schienen erstattet. Außerdem erhalten Sie bis zu 108 Euro pro Jahr für die Zahnvorsorge. Sollten Sie Kinder absichern, so bekommen Sie 90 Prozent der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Diese muss allerdings vor dem 19. Lebensjahr beginnen.
Ein Beispiel: Sie erhalten eine Zahnarzt- und Zahnlaborrechnung über 3700 Euro. Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt von den Gesamtkosten 900 Euro. Die Restkosten betragen 2800 Euro. Die Zahnzusatzversicherung ZahnPRIVAT Premium übernimmt von diesen Restkosten 90 Prozent, das sind 2520 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt also nicht 2800 Euro, sondern nur 280 Euro.
Interessiert? Nähere Infos zu den Leistungen der UKV finden Sie hier.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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