Klare Regeln treffen: Mitarbeiter im Homeoffice
Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet gelegentlich oder regelmäßig im Homeoffice. Dies hat eine Umfrage des Datenportals Statista ergeben. Als Arbeitgeber müssen Sie einige Punkte beachten.
Für Arbeitnehmer kann es attraktiv sein, gelegentlich oder regelmäßig zu Hause zu arbeiten. Sie sparen sich den Weg ins Büro, müssen sich nicht durch den Berufsverkehr quälen und können Beruf und Familie besser vereinbaren.
Wichtig zu wissen: Es gibt weder ein Recht auf Homeoffice noch eine Pflicht. Sie können Ihren Mitarbeiter nicht zwingen, Ihnen seine Privaträume für die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann der Mitarbeiter auch nicht verlangen, dass Sie ihm dies gestatten. Wenn aus Ihrer Sicht nichts dagegenspricht, können Sie als Chef die Arbeit im Homeoffice erlauben. Dann sollten Sie jedoch auch Regeln mit dem Mitarbeiter vereinbaren.
Klare Absprachen helfen
Regeln Sie unbedingt folgende Aspekte, um unnötigen Streit zu vermeiden:
- Feste Zeiten, an denen Ihr Mitarbeiter im Homeoffice erreichbar ist.
- An wie vielen Tagen der Mitarbeiter zu Hause arbeiten kann.
- An welchen Tagen der Mitarbeiter zu Hause arbeiten kann.
- Ob der Rechner nur dienstlich genutzt werden darf. Achten Sie auf den Datenschutz und den Schutz von Betriebsgeheimnissen!
- Zutrittsrecht des Arbeitgebers.
Wie Sie die Mitarbeiter wieder in die Firma holen
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause gestatten, können Sie diese Regelung jederzeit wieder aufheben. Ein Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten. Etwas schwieriger wird dies, wenn Sie eine gleichlautende Vereinbarung mit vielen Mitarbeitern getroffen haben, so das LAG Düsseldorf (10.9.2014, 12 Sa 505/14). Dann müssen Sie sowohl bei der Einführung als auch bei der Änderung oder Abschaffung die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten und die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen.
Wenn der häusliche Arbeitsplatz regelmäßig und dauerhaft genutzt wird, unterliegt er den Arbeitsschutzbestimmungen. Diese betreffen zum Beispiel die Größe des Raums, die Beleuchtung, aber auch die Bildschirmgeräte. Üblicherweise werden die Arbeitsmittel vom Unternehmen gestellt. Sollte Ihr Mitarbeiter gar keinen Arbeitsplatz mehr im Unternehmen haben, sollten Sie sich auch an den anfallenden Kosten wie Miete und Energie beteiligen.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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