Wohn-Riester

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 4. Januar 2019

Wohn-Riester

Mit der Eigenheimrente schneller und günstiger ins eigene Heim. Die eigenen vier Wände sind die einzige Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Das sieht auch der Staat so: Er unterstützt Sie beim Kauf der eigenen Immobilie mit staatlichen Zulagen. Wohn-Riester-Beiträge können Sie zur Altersvorsorge in Bausparverträge oder Baufinanzierungen investieren.

Ihre Vorteile mit Wohn-Riester:

  • staatliche Förderung für Ihr Eigenheim
  • bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr für Erwachsene
  • Zusatzförderung für Kinder
  • Einmaliger Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro
  • Einsetzbar zum Kapitalaufbau oder zur Darlehenstilgung
  • Auch für den barrierefreien Umbau
  • Beiträge können als Sonderausgaben die Steuerlast senken

Der schnellere Weg ins Eigenheim

Bei Wohn-Riester setzen Sie die staatliche Förderung zur Altersvorsorge für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims ein. Während der gesamten Laufzeit fließen Ihre Sparbeträge und die staatlichen Zulagen in einen Bausparvertrag – zum Beispiel von der LBS – oder ein Baudarlehen. Beides muss speziell als Riester-Produkt zertifiziert sein.

Dank Wohn-Riester ist Ihr Bausparvertrag früher zuteilungsreif. Und Sie haben durch die Zulagen Ihr Darlehen schneller zurückgezahlt als bei einem ungeförderten Baukredit. So sparen Sie Sollzinsen.

Zulagen vom Staat beschleunigen Ihr Projekt

Wie bei allen Riester-Produkten zahlen Sie jedes Jahr vier Prozent von Ihrem sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommen ein, vermindert um die Zulagen auf Ihren Bausparvertrag (max. 2.100 Euro). Dann erhalten Sie die volle staatliche Förderung: jedes Jahr 175 Euro Grundzulage. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, bekommen Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr. Für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr. Außerdem können Sie Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Die Zulagen fließen automatisch auf Ihren Bausparvertrag. Zahlen Sie auch noch Ihre eventuelle Steuerersparnis ein, steht Ihr Bausparvertrag noch schneller für Ihre Immobilie bereit. Und Sie senken Laufzeit und Kosten für Ihr Darlehen.

Wofür können Sie Wohn-Riester einsetzen?

Sie können Ihr Riester-Guthaben und Ihr Riester-Darlehen für eine selbst genutzte Immobilie einsetzen. Egal, ob Sie bauen, kaufen oder eine bestehende Baufinanzierung ablösen.
Außerdem können Sie mit dem Kapital Ihr Eigenheim barrierefrei umbauen. Oder Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen. Oder Sie erwerben damit ein Dauerwohnrecht, zum Beispiel in einem Seniorenheim.

Fallen bei Wohn-Riester Steuern an?

Bei allen Riester-Produkten sind die Beiträge und Zulagen in der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Riester-Rente bzw. der Betrag auf dem Wohnförderkonto versteuert. Bei der Versteuerung des Wohnförderkontos können Sie von einem Rabattangebot profitieren: Wahlweise leisten Sie den gesamten Steuerbetrag auf einmal und zahlen 30 Prozent weniger. Oder Sie versteuern das Wohnförderkonto jedes Jahr in kleinen Schritten.

Wir beantworten Ihnen gern alle Fragen rund um das Thema Wohn-Riester. Und wir sagen Ihnen, ob Sie förderberechtigt sind.

Schreibe einen Kommentar


Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 1. Februar 2021

Die zehn schönsten Sparschweinchen stehen fest Im Februar wurde fleißig gevotet und dabei wurden die 10 schönsten Sparschweinchen von insgesamt 154 gestalteten Sparschweinchen ausgewählt. Die zehn Gewinner der schönsten Sparschweine haben wir diese Woche benachrichtigt und die Künstler erhalten in den nächsten Tagen in Ihren gewünschten Filialen den…

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 31. Dezember 2020

  Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss einmal im Jahr die Nebenkosten abrechnen. Das ist – zumindest beim ersten Mal – nicht ganz einfach. Insbesondere, weil Mieter und Vermieter deshalb immer wieder vor Gericht landen.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 30. Dezember 2020

  Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, die Schulden einer anderen zu begleichen, sollte diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen. Für den Bürgen kann dies allerdings teuer werden.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 27. Dezember 2020

  Wer nach einem Unfall oder bei Krankheit Selbstbestimmung wahren möchte, sollte frühzeitig seinen Willen dokumentieren. Was man zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wissen sollte.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 21. Dezember 2020

  Ihre Tochter soll das Haus bekommen, und Ihr Sohn das Wertpapierdepot? Eine solche Entscheidung ist selten gerecht und steuerlich oft ungeschickt. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Immobilie klug planen, können Sie Steuern sparen und Streit unter den Erben oder Beschenkten vermeiden.

Mehr lesen

Teaserbild

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 14. Dezember 2020

  Ob als Geldanlage oder besonderes Präsent – Goldbarren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das glänzende Edelmetall gibt es in jeder Preis- und Gewichtsklasse. Wenn Sie einem geliebten Menschen einen Goldbarren zu Weihnachten schenken möchten, sollten Sie beim Kauf Einiges beachten.

Mehr lesen