Wasserrohrbruch: Welche Versicherung zahlt?
Wenn Leitungswasser ausläuft, kann das großen Schaden anrichten: Parkett, Tapeten oder Möbel können beschädigt werden. Die Kosten übernimmt beim Wasserrohrbruch oft eine Versicherung – wenn man richtig vorgesorgt hat.
Alle 30 Sekunden gibt es in Deutschland einen Leitungswasserschaden. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Sommer 2017 herausgefunden. Besonders oft ist übrigens der Westen des Landes betroffen, weil es dort noch viele alte Leitungen gibt. Wie so oft geht es nach einem solchen Schaden ums Geld – oder besser: um die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Dabei kommt es darauf an, was eigentlich beschädigt wurde: Tropft das Wasser durch die Decke und zerstört den Boden und die Tapeten, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt allerdings nur, wenn Schäden durch Leitungswasser auch tatsächlich versichert sind. Darum sollten zumindest diejenigen, die in einem Haus mit alten Leitungen leben, darauf achten, dass in der Wohngebäudeversicherung Leitungswasserschäden abgesichert sind.
Übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Schaden, zahlt sie für Kosten im Zusammenhang mit allem, was fest mit dem Haus verbunden ist. Das sind beispielsweise Schäden an der Decke und der Wand, aber auch am Parkett, wenn es fest verklebt ist. Allerdings sollten die betroffenen Eigentümer sich keine Hoffnung darauf machen, auf diese Weise beispielsweise das Badezimmer renoviert zu bekommen, nur weil einige Fliesen zur Schadensbehebung entfernt werden mussten. Damit ein Bad neu gefliest wird, muss es sich um einen sehr großen Schaden handeln. In der Regel versucht man stattdessen, ähnliche Fliesen zu bekommen wie die, die verlegt wurden.
Wann die Hausratversicherung zahlt
Wenn durch das Wasser Holzmöbel aufquellen oder ein Sofa nicht mehr benutzbar ist, meldet man diese Schäden übrigens nicht der Wohngebäude-, sondern der Hausratversicherung. Wer keine Hausratversicherung hat, muss auf eigene Kosten neue Möbel kaufen.
Wenn in einem Mietshaus ein Rohr bricht, kann es kompliziert werden: Dann muss der Mieter unverzüglich, also sobald er den Schaden erkennt, den Vermieter informieren. Der informiert die Wohngebäudeversicherung – oder die Hausverwaltung, wenn es sich um ein Gebäude mit vielen Wohnungen handelt. In diesem Fall ist nicht nur der Eigentümer selbst versichert, sondern die Eigentümergemeinschaft. Für sie spricht die Hausverwaltung. Das heißt: Der Vermieter muss einerseits mit der Hausverwaltung, andererseits mit seinen Mietern Kontakt halten, bis der Schaden behoben ist.
Wohngebäudeversicherung zahlt für Folgeschäden
Bei einem Rohr- oder Leitungsbruch zahlt die Wohngebäudeversicherung auch für Folgeschäden: Ist die Wohnung unbewohnbar oder mindert der Mieter die Miete, übernimmt die Versicherung diese Summen. Auch wenn der Mieter vorübergehend ins Hotel ziehen muss, übernimmt die Versicherung die Kosten – allerdings nicht in beliebiger Höhe. Hier zählt, was im Vertrag steht. Für Schäden an Möbeln oder Kleidung kommt allerdings die Hausratversicherung des Mieters auf.
Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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